Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von keinnamemehrfrei am 05.11.2013, 21:02 Uhr

Elterngeld / Betreuungsgeld

Du kriegst auch betreuungsgeld wenn du dir das Geld auf zwei Jahre splittest. Anspruch hat man ja immer maximal 14 Monate. der auszahlungszeitraum ist in allen Berechnungen immer unrelevant und es wird so bewertet als hättest du es im ersten Jahr ganz auszahlen lassen.

ich kenne keinen Vorteil sich das Geld splitten zu lassen außer das das Geld von den zahlstellen länger einbehalten wird und denen somit Zinsen bringt. wer so gar nicht haushalten kann mit Geld ist sicher auch gut beraten es so zu machen. ich habe es mir gleich im ersten Jahr auszahlen lassen, 2/3 jeden Monat angelegt, erfreue mich der Zinsen und teile mir das Geld selbst über das zweite und dritte Jahr zu.

 
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