Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sommer7, 24. SSW am 03.02.2012, 0:49 Uhr

bekomme kein Beschäftigungsverbot

Hallo zusammen,
ich habe das Problem das ich bei der Arbeit am spucken bin,es mir wiklich nicht gut geht und das bis zu 6 -8 mal in einer Schicht. habe einen Schwangerschaftsdiabeteshabe.
das Baby spielt beim erbrechen verrückt ich habe krämpfe und mir gehts dann richtieg mies.
Ich bin Krankenschwester und habe mit meinem FA über ein Beschäftigungsverbot gesprochen ,er sagt das bekomme ich nicht hat mich erst 3 Wochen krank geschrieben und jetzt noch mal 3 Wochen.Er sagte ich würde wohl nicht mehr vor der Entbindung zur Arbeit könen, bin inder 24 SSW er wolle mich bis zur Entbindung krankschreiben.
Was soll ich machen ich werde doch Finanzielle Einbußen haben und wenn ich sowieso nicht mehr arbeiten soll /kann, kann ich doch lieber das Beschäftigungsverbot bekommen.
Was soll ich machen ?
was rattet ihr mir?

 
18 Antworten:

Re: bekomme kein Beschäftigungsverbot

Antwort von Tyrolean, 38. SSW am 03.02.2012, 6:47 Uhr

Hi

Ja manche Ärzte sind da sehr pingelig. An sich muss er dann alle 6 Wo eine neue Diagnose auf die AU schreiben....

Entweder du sprichst mal mit deinem AG, der kann dir auch ein BV geben....oder dz gehst zu nem anderen FA oder du akzeptierst seine Entscheidung.

Die Brecherei kommt von der Diabetis??? Mich hat das auch voll erwischt...aber soweit problemlos....

GLG

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Re: bekomme kein Beschäftigungsverbot

Antwort von Dani208, 33. SSW am 03.02.2012, 8:13 Uhr

sprich mal mit der krankenkasse..ich habe auch erst 6 wochen krankschreibung gehabt und dann aber ein beschäftigungsverbot bekommen und ehrlich wenn der net so will such dir nen anderen arzt..

lg

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Re: bekomme kein Beschäftigungsverbot

Antwort von Viviane2004max, 28. SSW am 03.02.2012, 8:47 Uhr

Du hast Post !

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Re: bekomme kein Beschäftigungsverbot

Antwort von Dania-Mami am 03.02.2012, 8:47 Uhr

Ich persönlich tu mich da immer sehr schwer....man liest derzeit sooo viel von BV...ich weiss nicht. Wenn Dein Arzt Dir das nicht ausstellt, wird er dafür seine Gründe haben. DESHALB den Arzt zu wechseln...hier geht's ja nicht um Medizinisches, sondern darum, dass er Deinem Wunsch nicht entspricht.

Ich hab beispielsweise 3 kleine Kinder - was soll ich denn machen, wenn es mir "wirklich dreckig" geht? Da kann ich mich nicht berufsunfähig schreiben lassen - da muss ich dann halt mal durch....

GuteBesserung!

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Re: bekomme kein Beschäftigungsverbot

Antwort von hanni86 am 03.02.2012, 9:41 Uhr

hallo,
meine ärztin hat auc gesagt, dass sie mich bis zum MuSch krank schreibt, mir aber kein Beschäftigungsverbot geben kann. ich hab dann beim Gewerbeaufsichtsamt angerufen, die haben gesagt es gibt ein BV das jeder arzt ausstellen kann, wenn das leben der mutter oder des kindes gefärdet ist. sie hat auch gesagt, dass das viele frauenärzte nicht wissen (!!!) und ich meiner ärztn sagen soll, dass sie da mal anrufen kann, um sich zu informieren. ansonsten soll ich einen anderern arzt aufsuchen.
das bv ist extra für schwangere frauen, die länger als 6 wochen nicht arbeiten können, damit die keine finanziellen einbußen haben.
also wenn dein arzt das auch nicht kennt, dann würde ich wechseln.
lg

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kurze Anmerkung

Antwort von Lilisu, 36. SSW am 03.02.2012, 9:48 Uhr

Das BV muss ja nicht vom FA ausgestellt werden, das kann jeder niedergelassenen Arzt machen. Versuch es doch mal beim Hausarzt! Viel Glück!

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Re: bekomme kein Beschäftigungsverbot

Antwort von Hexilein1980, 31. SSW am 03.02.2012, 10:07 Uhr

Hi, bin auch KS und schon seit der 12.ssw im BV....sprich doch mal mit deiner Leitung..bei mir war es. So das die Kollegen wollten das ich zu hause bleibe...sie bekommen einen vollen Ersatz für dich wenn du ein BV hast, bei ner krankschreibung nur aus den eigenen Reihen abfangen...
Sonst geh zu einem anderen Arzt oderruf den HA mal an...
Versehe das in unserem Job echt nicht und verstehe auch die Gyns nicht...
Drück dir die Daumen....
Lg

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Re: bekomme kein Beschäftigungsverbot

Antwort von kitkat170583, 19. SSW am 03.02.2012, 10:23 Uhr

ich bin schon seit september krank geschrieben und bekomme auch kein bv. der arzt kann sich strafbar machen wenn er der nur wegen des spukens ein bv ausstellt. dadurch ist das kind nicht gefährdet. wenn du ständig blutungen hast oder wehen dann ist das bv vom arzt gerechtfertigt aber nicht deswegen oder wegen dem diabetes. ich habe seit 21 jahren diabetes und darf deswegen ja auch nicht in frührente. es gibt noch die möglichkeit das du das bv direkt vom ag bekommst wenn er dir keinen schwangeren gerechten arbeitsplatz bieten kann. da sind die richtlinien aber auch sehr genau. seit oktober muss ich mit 400 euro weniger auskommen und beantrage deshalb geld für die erstausstattung bei der diakonie! finde diese ungerechtfertigt ausgestellten bv auch ziemlich unfair dem ag gegenüber weil er das volle gehalt weiter zahlen muss. ich rate dir die krankschreibung zu nehmen und dann in 6 wochen weiter zu arbeiten oder die finanziellen einbusen in kauf zu nehmen.

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Re: bekomme kein Beschäftigungsverbot

Antwort von ZoeNele, 30. SSW am 03.02.2012, 10:26 Uhr

Hab Dir Post geschickt.

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Re: bekomme kein Beschäftigungsverbot

Antwort von Nina84, 15. SSW am 03.02.2012, 10:35 Uhr

Leider ist die Aussage, die von vielen hier getätigt wurde nicht richtig.
Ein BV kann nur ausgestellt werden, wenn die ausgeübte Tätigkeit das Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet.
Durch die Arbeit tritt ja keine Übelkeit auf und selbst die Übelkeit riskiert ja nicht das Leben von Mutter/Kind.
Sie ist lediglich nervig und es geht vielen echt mies damit.
Daher hat dein FA schon recht, wenn er sagt, dass er dir kein BV ausstellen kann. Das alles rechtfertigt leider nur eine Krankschreibung.
Selbst vorzeitige Wehen rechtfertigen leider kein BV.
So ist es offiziell. Viele FA stellen aber doch schon bei vielen anderen Gründen ein BV aus, obwohl sie es rein medizinisch und rechtlich nicht dürfen.
Vllt hat dein FA da ja schonmal einen auf den Deckel bekommen, weil er zu leichtsinnig war????

Und was die finanziellen Einbußen angeht: du bekommst nach 6Wochen Krankengelde. Dein Elterngeld wird allerdings nicht durch dein Krankehngeld gekürzt. D.h. dein Elterngeld wird berechnet, als wenn du normales Gehalt bekommen hättest.

gute Besserung

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Re: bekomme kein Beschäftigungsverbot

Antwort von Babybauch1993, **. SSW am 03.02.2012, 10:42 Uhr

Ich hab als ich schwanger war ein BV bekommen weil ich es von den nerven her nicht mehr gepackt habe. An dem meine Chefin schuld war, sie hat alles versucht das ich mein Baby verliere :(
Naja erst wurde ich auch nur krank geschrieben aber es hat sich nix geändert und weil mein Baby dann in gefahr war hab ich nur das BV bekommen.
Sonst hat mein FA geschaut das es vill noch geht :)

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Re@ Dania-Mami

Antwort von Dani208, 33. SSW am 03.02.2012, 11:03 Uhr

Äm sorry aber weisst wenn der arzt schon sagt er schreibt dich immer wieder krank ist das wohl schei.... den dann bekommt sie nur nen teil ihres gehaltes..
und ich zum beispiel habe auch eins weil ich blutungen in der nebenniere hatte und keinen stress mehr haben darf bis zur entbindung..

Die Ärzte stellen das net so leicht fertig aus....

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Re: bekomme kein Beschäftigungsverbot

Antwort von sabsiha, 23. SSW am 03.02.2012, 11:23 Uhr

das problem kenne ich. ich war vor 2wochen im krankenhaus, weil ich so starke rückenschmerzen hatte, dass ich keine luft mehr bekam. musste dann starke schmerzmittel nehmen, die ich nicht mal unschwanger genommen hätte. seit dem bin ich krank und kann keine stunde am stück sitzen. mein ag rechnet schon gar nicht mehr mit mir. meine fa will aber auch keine bv ausstellen. bin jetzt auch beim ha die mich ständig krankschreibt. würde dann auch 3wochen krankengeld bekommen. hab dann urlaub. versuche auch ne bv bekommen. aber wenns nicht geht.... finde es einfach bescheuert. wenn ich schmerzmittel nehmen muss (800er ibu und buscopan) schade ich doch meinem kind. :-(

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Re: bekomme kein Beschäftigungsverbot

Antwort von Lilisu am 03.02.2012, 11:42 Uhr

Bei übermäßigen Schmerzen hat man eigentlich auch ein "Recht" auf BV!!

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Re: bekomme kein Beschäftigungsverbot

Antwort von sternenfee75 am 03.02.2012, 13:07 Uhr

Ein BV bekommt man nur, wenn der Arbeitsplatz das Leben des Kindes und der Mutter gefährdet, z.B. bei Umgang mit Chemikalien,...und wenn der AG einem keinen anderen Platz geben kann.
Es kommt darauf an, welche Tätigkeiten auf Station ausführst, evtl kann dir dein Betriebsarzt ein BV ausstellen, falls die Station die nicht anders einsetzen kann. Bei uns machen die Schwangeren dann z.B. vermehrt die Schreibarbeit.
Ich selber hatte eins, weil es auf Station nicht anders möglich war (Infektionszimmer und viele Pflegefälle) und ich eine drohende Fehlgeburt hatte mit Blutungen.
Übelkeit ist eben kein Grund, da hat dein Arzt leider Recht und es ist der richtige Weg, wenn er dich krankschreibt. Deswegen würde ich nicht den Arzt wechseln, sondern erstmal auf der Arbeit mit den zuständigen Personen reden.

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Ist auch richtig so...

Antwort von shinead am 03.02.2012, 14:34 Uhr

Ein Beschäftigungsverbot wird ausgesprochen, wenn der Job nicht zur Schwangerschaft passt. Das kann bei Röntgenassistenten, Erzieherinnen, Chemikantinnen, etc. der Fall sein.
Ein Beschäftigungsverbot kann der Arbeitgeber auch "umgehen", wenn er Dir eine andere Arbeitsstelle (z.B. in der Verwaltung) geben kann.
So wird es in unserer Stadt bei den Erzieherinnen gehandhabt. Sobald die Schwangerschaft gemeldet wird, wird frau in der Verwaltung eingesetzt.

Du bist allerdings krank in der Schwangerschaft. Das ist ein Unterschied. Daher gibt es eine Krankschreibung, kein Beschäftigungsverbot.
Hier kann der Arbeitgeber nichts machen, Du bist krank und bleibst zuhause. Eine Krankmeldung ist immer Arbeitsplatzunabhängig.

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Re: bekomme kein Beschäftigungsverbot

Antwort von chaos-manu am 03.02.2012, 14:58 Uhr

Hallo!
ich habe jetzt nicht die Antworten der anderen Schreiberinnen hier gelesen, deshalb vielleicht was doppelt!
Dein Arzt entscheidet NICHT über das Beschäftigungsverbot! Entweder du bist krank - dann schreibt er dich krank oder du kannst arbeiten und dann lässt er dich auch. In dem Fall hat er dich krank geschrieben - wegen dem Erbrechen. Bei einer Krankschreibung länger als 6 Wochen hast du finanzielle Einbußen.
Beschäftigungsverbot muss dein Arbeitgeber aussprechen/beantragen, wenn er dir keinen Alternativarbeitsplatz (zum Schutz deiner SS) zur Verfügung stellen kann. Das wird bei dir als Krankenschwester ja sowieso schwierig.
Vielleicht kannst du mit deinem AG wegen Beschäftigungsverbot sprechen?! Das wäre für ihn auch günstiger und planbarer. Sonst kannst du dich auch mal beim Amt für Arbeitsschutz erkundigen. Die sind für sowas da!!!
Viel Erfolg und gute Besserung!
Manuela

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Re: bekomme kein Beschäftigungsverbot

Antwort von LittleMiss09 am 03.02.2012, 17:40 Uhr

gehe zum betriebarzt, er könnte dir das berufsverbot auch ausstellen!!!

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