Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von nine88, 12. SSW am 11.11.2011, 8:43 Uhr

beim arzt angerufen wegen beschäftigungsverbot

also nach dem das gestern alles so aus der fassung geraten ist hab ich die ganze nacht nicht geschlafen,ist mir und dem krümmel wohl doch auf den magen geschlagen (muss mich ständig übergeben) ist und das gespräch mit meiner chefin gestern abend nicht viel weiter gebracht hat,da sie meint der arzt muss entscheiden was das richtige ist und auch wieder sehr angebunden war...
hab ich beschlossen mir dieses beschäftigungsverbot zu holen,hab dann heute morgen gleich beim arzt angerufen und soll jetzt um halb 11 zu ihr kommen!

ob das das richtige ist weis ich noch nicht so genau,was soll ich den die ganzen 7 monate machen wenn ich nicht arbeiten gehen darf!

aber in erster linie muss ich jetzt an den krümmel und mich denken!

wie sieht es aus kann mir jemand sagen wie lange ich nach der geburt nicht gekündigt werden kann?

denn ich denke da wird es drauf hinaus laufen.....

 
7 Antworten:

Re: beim arzt angerufen wegen beschäftigungsverbot

Antwort von Neni88, 14. SSW am 11.11.2011, 8:47 Uhr

Also ich war bei einem Anwalt, damit ich von einem Experten höre, wie das mit dem Kündigungsschutz läuft.

Hier mal ein Auszug daraus:
Auf Grund der Schwangerschaft unterliegen Sie zudem einem besonderen Kündigungsschutz. Dieser Kündigungsschutz ergibt sich aus § 9 Mutterschaftsschutzgesetz. Der Kündigungsschutz reicht bis vier Monate nach der Entbindung.

Weiterhin haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Dieser beginnt 6 Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. In der Zeit des Mutterschutzes gemäß § 3, 4 MuSchG erhalten Sie die 100 % ige Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Sollte es schon vorher auf Grund der Schwangerschaft zu einer Arbeitsunfähigkeit kommen, so haben Sie auch in dieser Zeit Anspruch auf 100 % ige Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers, jedoch nur für die üblichen 6 Wochen, danach greift das Krankengeld.

Des Weiteren haben Sie grundsätzlich nach der Geburt Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld.

Ich hoffe, dass hilft dir ein bisschen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: beim arzt angerufen wegen beschäftigungsverbot

Antwort von nine88, 12. SSW am 11.11.2011, 8:55 Uhr

danke das hilft mir schon etwas aber arbeitsunfähig heißt doch krankschreibung oder!?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: beim arzt angerufen wegen beschäftigungsverbot

Antwort von nine88, 12. SSW am 11.11.2011, 8:56 Uhr

darf ich fragen wieso du dich da so schlau gemacht hast?hast du auch probleme mit dem chef?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: beim arzt angerufen wegen beschäftigungsverbot

Antwort von Fin_Han1112, 33. SSW am 11.11.2011, 9:09 Uhr

Hey du!!!

Ich bin auch schon seit den 1.6. zuhause da war ich in der 10ten Woche. Bei mir war es auch so das sich der Chef aufgeführt hat wie ein Feldwebel und er hat mich sachen heben und arbeiten lassen die ich nicht durfte. Daher bin ich schon lange zuhause. Ich habe mir die Zeit vertrieben mit Wohnung putzen und aufräumen. Das geht aber jetzt nicht mehr, da ich mich nicht mehr so gut bewegen kann da der Bauch immer im weg ist.

Ich kann dir nur raten mach dir nicht so sehr nen Kopf und das wird schon. Gekündigt werden kannst du erst nach dem Mutterschutz (8 Wochen nach der Geburt). Ausserdem sprichst du das ja mit deinem Chef durch wie lange du in Elternzeit gehst.

Lg und alles gute

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@nine88

Antwort von Neni88, 14. SSW am 11.11.2011, 10:47 Uhr

Du hast pn

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: beim arzt angerufen wegen beschäftigungsverbot

Antwort von Alexandrina am 11.11.2011, 15:10 Uhr

Soweit ich weiss, darf man auch die Elternzeit über nicht gekündigt werden. LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: beim arzt angerufen wegen beschäftigungsverbot

Antwort von chaos-manu am 11.11.2011, 20:34 Uhr

Hallo!
Also... Auch in der Elternzeit darf dir nicht gekündigt werden. Sprich: Du kehrst nach der Elternzeit an deinen Arbeitsplatz zurück und bekommst (evt) mit der Kündigungsfrist deine Kündigung. Vielleicht kannst du versuchen, deine Elternzeit etwas zu nutzen, um dich nach einer anderen Stelle umzuschauen und Kontakte zu knüpfen. Wie es sich anhört, scheint das Betriebsklima ja etwas frostig. Da musst du dir gut überlegen, ob du dorthin zurückgehen magst.

Zum Beschäftigungsverbot: Deine Chefin ist auf dem Holzweg! Nicht der Arzt entscheidet das. Sie muss sich darum kümmern!!! Das Beschäftigungsverbot kann dir dein Arzt aus gesundheitlichen Bedenken geben. Sollten diese nicht bestehen (und dein Arzt tut sich damit schwer), ist es eigentlich Aufgabe des Arbeitgebers, das Beschäftigungsverbot auszusprechen.
Dein Arbeitgeber muss deine SS dem Amt für Arbeitsschutz melden und alle Maßnahmen, die er ergriffen hat, um dich zu schützen. In vielen Berufen gibt es keine Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer einen "sicheren" Arbeitsplatz einzurichten (nach den Auflagen des Mutterschutzes) - dann kann man ein Beschäftigungsverbot einreichen. Notfalls erkundige dich bei deinem zuständigen Amt für Arbeitsschutz! Findest du im Netz und die sind i.d.R. sehr bemüht!
Viel Erfolg! Nimm es nicht zu persönlich (ist leicht gesagt...). Sicher ist es auch nicht leicht für sie, dich als zuverlässige Arbeitskraft zu verlieren, sich neu umzusehen ect. Das entschuldigt sicher nicht ihr Reaktion - aber Arbeitgeber sind auch nur Menschen...
Alles Gute für dich und dein Baby!
LG Manuela

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.