Schwanger mit 35 plus

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von Leena  am 30.05.2011, 20:39 Uhr

zu chartinael - was mich wundert?

In einem Spiegel-Artikel habe ich folgende Formulierung zur Rechtslage in Deutschland gefunden:

"Die Spätabtreibung darf allerdings nie mit der Behinderung begründet werden, nur mit einer körperlichen und seelischen Notfallsituation der Mutter."

Nun ja... :-/

 
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