Geschrieben von Anni523 am 02.12.2021, 8:52 Uhr |
Es geht ja nicht sofort zum Gericht, sondern…
Hi Bela,
danke für die Antwort. Ich weiß nicht ob es da Abweichungen zu Österreich gibt, da hieß es vom Jugendamt man stellt direkt einen Antrag vor dem Bezirksgericht anscheinend vermittelt nämlich auch nicht das Jugendamt vorab, wie ich es von ein paar Fällen in Deutschland kenne. Er wird das aber nochmal in Erfahrung bringen ob er dazu eine Rechtsvertretung benötigt. Schön wäre eine außergerichtliche Einigung aber ohne Beschluss hilft anscheinend das Jugendamt nicht, zB mit Begleitung beim Umgang (die Mutter lässt keine Treffen ohne ihre Aufsicht zu).
Also im Prinzip geht es wirklich nur um die Frage ob man ihr das jetzt vorher nochmal erklärt - evtl auch als Vorweis vor Gericht, dass man es auf eigene Faust versucht hat.
- Eine Frage, bevor es zum Gericht geht - Anni523 01.12.21, 21:17
- Es geht ja nicht sofort zum Gericht, sondern… - Bela66 02.12.21, 8:37
- Re: Es geht ja nicht sofort zum Gericht, sondern… - Anni523 02.12.21, 8:52
- Re: Es geht ja nicht sofort zum Gericht, sondern… - Bela66 02.12.21, 14:58
- Re: Es geht ja nicht sofort zum Gericht, sondern… - Anni523 02.12.21, 8:52
- Re: Eine Frage, bevor es zum Gericht geht - Pamo 02.12.21, 9:42
- Re: Eine Frage, bevor es zum Gericht geht - desireekk 02.12.21, 13:18
- Re: Eine Frage, bevor es zum Gericht geht - Anni523 02.12.21, 14:10
- Re: Eine Frage, bevor es zum Gericht geht - desireekk 03.12.21, 3:03
- Re: Eine Frage, bevor es zum Gericht geht - Anni523 02.12.21, 14:10
- Es geht ja nicht sofort zum Gericht, sondern… - Bela66 02.12.21, 8:37
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