Anni523
...ihr habt hier schon viel hilfreiches Feedback gegeben, daher nochmal eine Frage, wie man jetzt am besten vorgeht. Es geht darum, dass mein Mann jetzt seit über einem Jahr versucht mit der Mutter seiner 1. Tochter (9 J.) einen geregelten Umgang zu finden. Letztes Treffen mit der Tochter war im Sommer und letztes Telefonat im September. Die Mutter geht nicht ans Telefon (d.h. leitet weder die Anrufe weiter noch geht sie selbst ran) und weicht seinen Nachfragen per SMS aus. Beim Jugendamt wurde ihm gesagt, dass es nur noch über das Gericht geht, wenn sie ihre Kooperation verweigert. Er hat als letzten Versuch eine Mail geschrieben, in der er um ein Gespräch gebeten hat, um die Situation zu regeln (zB klare Telefonzeiten und regelmäßige Treffen). Als Antwort kam "zur Info, ich halte deine Tochter nicht ab sich bei dir zu melden, sie hat viel zu tun und ihr ist selten fad, sie wird sich melden wenn sie will". Es bleibt also wirklich nur der Weg über das Gericht. Würdet ihr das mitteilen (a la "du lässt mir keine Wahl, dann geht es jetzt über das Gericht")? Oder ohne Vorankündigung ans Gericht und sie kriegt dann über offizielle Wege Bescheid? Tipps? Erfahrungen? Und gibt es eine konstruktive Antwort auf die Aussage "das Kind darf ja wenn es will"?
Hallo, naja, erstmal geht es ja nicht zum Gericht, sondern zum Rechtsanwalt. Dein Mann muss zu einem Anwalt für Familienrecht gehen und sich dort beraten lassen. Der Anwalt nimmt dann alles weitere in die Hand. Zunächst schreibt er die Mutter an und teilt ihr die Forderungen Deines Mannes mit (wie der Umgang ab jetzt konkret aussehen soll). Erst wenn sie immer noch nicht reagiert oder kooperiert, geht der Anwalt mit der Sache vor Gericht. Auch dann kann es aber immer noch eine außergerichtliche Einigung geben, sofern die Mutter einknickt. Nein, vorankündigen sollte man das nicht. Das Anschreiben des Rechtsanwalts an die Mutter ist Vorankündigung genug. Sie kann eine gerichtliche Entscheidung dann ja immer noch vermeiden. LG
Hi Bela,
danke für die Antwort. Ich weiß nicht ob es da Abweichungen zu Österreich gibt, da hieß es vom Jugendamt man stellt direkt einen Antrag vor dem Bezirksgericht
anscheinend vermittelt nämlich auch nicht das Jugendamt vorab, wie ich es von ein paar Fällen in Deutschland kenne. Er wird das aber nochmal in Erfahrung bringen ob er dazu eine Rechtsvertretung benötigt. Schön wäre eine außergerichtliche Einigung aber ohne Beschluss hilft anscheinend das Jugendamt nicht, zB mit Begleitung beim Umgang (die Mutter lässt keine Treffen ohne ihre Aufsicht zu).
Also im Prinzip geht es wirklich nur um die Frage ob man ihr das jetzt vorher nochmal erklärt - evtl auch als Vorweis vor Gericht, dass man es auf eigene Faust versucht hat.
Deshalb ist es immer so wichtig, bei einer Frage im Forum alle nötigen Punkte zu nennen, auch dass Ihr in Österreich lebt, wo natürlich sehr vieles deutlich anders geregelt wird. LG
Ich glaube, ich wäre so freundlich und schriebe der Mutter, dass ich wirklich dringend den Umgang regeln möchte und deswegen den nächsten Schritt gehen werde.
Gibt es in Österreich keinerlei außergerichtliche Stellen die helfen könnten? Wenn nicht das Jugendamt, dann eventuell eine karitative Einrichtung? Erziehungsberatung? Eine diese Möglichkeiten würde ich versuchen einmalig einzuschalten. Dann würde ich die Mutter anschreiben und ihr deutlich machen dass ein regelmäßiger und verlässlicher Umgang gerade für das Kind sehr wichtig ist. Und sollte sie sich hier zum Wohle des Kindes nicht dazu aufraffen können, dann muss eben gegebenenfalls eine dritte Stelle hier bei einer Einigung zum Wohle des Kindes helfen. Das wäre mir ganz wichtig: stellt das Kind in den Mittelpunkt, und die Rechte des Kindes. Es geht hier nicht darum dass der Vater Umgang mit dem Kind hat, sondern dass das Kind Umgang mit dem Vater hat! Ich wünsche euch alles Gute, VG D
Danke! Ja es gibt ein paar Anlaufstellen zur Familienberatung. Denke darauf wird es hinauslaufen, also noch einen Vorschlag machen sich dort zu beraten und den Umgang zu regeln und ansonsten per Antrag bei Gericht (das geht in Ö online und schnell ohne großen hickhack). Beim Jugendamt haben sie es auch ganz deutlich formuliert, dass es eben das Recht des Kindes ist. Die Mutter meint, solange das Kind nicht aktiv danach verlangt, sei das in Ordnung so. Ich denke die Eltern sind in der Verantwortung den Umgang zu klären (natürlich mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des Kindes) und nicht die Verantwortung an das Kind abzugeben. Er hat es lange genug einvernehmlich versucht, da hilft nur noch eine Stelle/Person von außen.
Die Verantwortung an das Kind abgeben ist das schlimmste was man machen kann! Kinder können eine solche Verantwortung gar nicht tragen. Der Vater meiner Kinder wollte die Kinder mit 10 und 12 entscheiden lassen wo sie wohnen.... besonders den Kleinen hat das total in die Knie gezwungen. Es hat ihn echt dauerhaft "geschädigt" (tut sich heute noch schwer Entscheidungen zu treffen, hinterfragt ständig ob und wem es "weh" tut wenn er etwas entscheiden muss, etc.). Wenn Kinder i dem Alter Entscheidungsgewalt hätten, wären sie nicht "minderjährig". Sind sie aber nicht. Aus gutem Grund. Eltern sind in der Verantwortung Richtung und Werte vorzugeben. Ich hab jetzt mal Ö-Recht gegoogelt: §186-188 AGBG Dazu fand ich das sehr schön formuliert: https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/obsorge/Seite.234006.html Diese bieten Vermittlungsgespräche an: https://www.kinder-jugendhilfe-ooe.at/264.htm Alles Gute! D
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