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von Nurit  am 05.04.2012, 11:27 Uhr

@sunchildsdream/Rechtslage

Ich finde es erschreckend, dass Du ernsthaft meinst, dass einer Frau kein Betreuungsunterhalt zustehen sollte, wenn sie nur ein Onenight-Stand war.
Kein Mensch kann sich an knapp 300 Euro bereichern, denn die fangen das nicht auf, was Dir fehlt, weil Du in der Zeit wegen des Babys zu Hause bist. Das Kind ist genauso ein Kind Deines Mannes, wie Eure gemeinsamen Kinder und darf auch die ersten 2-3 Jahre die Fürsorge der Mutter haben und muss nicht 8 Wochen nach der Geburt Vollzeit in die Krippe abgeschoben werden, weil die Eltern nicht wirklich ein Paar waren. Zumal Du ja (ich erinnere mal an diverse Postings von Dir) es ja auch nicht gerne hast, wenn sich der Papa um die Kleine kümmert, also die KM von der Seite auch keine wirkliche Hilfe hat.
Meine Güte: Du hast ihm verziehen und dann musst Du einfach mal akzeptieren, dass er ein Mann mit Kind aus einer anderen Beziehung ist.
Und ob Du es gerne hörst oder nicht: sie wird ihn nicht gerade vergewaltigt haben und er hat billigend in Kauf genommen, dass ein Kind entsteht, denn sonst hätte er verhütet und sich nicht darauf verlassen, dass sie das eventuell macht.

 
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