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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 06.04.2012, 14:04 Uhr

Genau deswegen.....

..... tut es der Gesetzgeber auch nicht.

Der Gesetzgeber fragt nicht, ob und wenn ja, wer da wen übers Ohr gehauen hat - weil er im Grunde genausowenig Chance hat, das rauszufinden, wie Du.

Stell Dir mal vor, die Mutter eines "angedrehten" Kindes hätte keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Also prozessiert der Vater dagegen und muß beweisen, daß er davon ausging, daß sie auch kein Kind wollte. Oder sie muß beweisen, daß das Kondom wirklich geplatzt ist.

Das wäre ja ein Spaß im Gerichtssaal.

So ist der Grundsatz der:
Was tatsächlich im Schlafzimmer passiert, was die "Geschäftsgrundlage" für den Geschlechtsverkehr war (unverbindliches Poppen oder große Liebe), welche Verhütungsmittel versagt oder nicht versagt haben - das ist alles komplett irrelevant. Wenn ein Mann und eine Frau die Schlafzimmertür hinter sich zumachen, dann geht SIE das Risiko ein, daß sie die nächsten 18 Jahre ein Kind an der Backe hat und ER geht das Risiko ein, die nächsten 18 Jahre für das Kind und die nächsten 3 Jahre für die Mutter zahlen zu müssen.

Manche Männer (und Frauen!!!) haben Glück und zahlen diesen Preis nie. Dein Mann hatte kein Glück. Aber im Grunde ist das, wie wenn man besoffen Auto fährt: Manche werden erwischt, andere nicht. Dann schimpft man gerne auf die Polizisten, die einen erwischt haben - aber besoffen ins Auto gestiegen ist man erstmal selber, und wenn man das nicht getan hätte, dann hätten sie einen auch nicht dabei erwischen können.

 
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