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Geschrieben von Suka73 am 07.02.2006, 11:56 Uhr

Sorgerecht

Also da ich ja leider nichts weiter weiß... ich gehe davon aus, ihr seit nicht verheiratet. Also hast Du alleiniges Sorgerecht, Dein Freund hat gar keins (jetzt mal hart gesagt) Dein Freund kann Dich ebenfalls nicht dazu zwingen ihm ein gemeinsames Sorgerecht zu "überschreiben", das geschieht in dem Fall nur mit Einwilligung der Mutter (anders wäre es bei Verheirateten, da hat man automatisch das gemeinsame Sorgerecht)

Das Ihr dann gemeinsames Sorgerecht habt heißt, dass Dein Freund (oder dann Ex) alles mitentscheiden kann, was das Kind angeht. Oder sogar muss. DAs geht los mit den ANmeldungen im Kindergarten oder der Schule, ebenfalls (mal gelesen) nach welcher Religion das Kind erzogen wird bis hin zu Entscheidungen, was ne OP angeht oder eben das schon benannte Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn Du z.B. mit Maus mal umziehen möchtest und er will nicht habt Ihr erstmal ein Problem.

Ich habe ebenfalls das alleinige Sorgerecht. Der KV hat zwar die Vaterschaft anerkannt und ich hätte ihm damals sogar Teile aus dem gemeinsamen Sorgerecht eingeräumt, aber er wollte dann letztendlich nicht mehr. Ich kann also mal salopp gesagt mit meinem Sohn machen was ich will - sogar wenn ich heirate entscheide ICH, ob er den Nachnamen meines Freundes bekommt oder nicht. Mein Ex hat da nichts zu melden.

Du klingst so kritisch insofern gehe ich erstmal davon aus, dass es Dir ein Dorn im Auge ist. Sollte dies nicht der Fall sein müßtet Ihr zum JA gehen und Du müßtest ihm das gemeinsame SR einräumen.

LG Sue

 
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