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Geschrieben von NicoK25 am 07.02.2006, 10:48 Uhr

Sorgerecht

Ich und mein Freund haben eine kleine Tochter. Er möchte jetzt die Hälfte des Sorgerechts. Was heißt das? Wenn wir uns trennen sollten, kann er unsere Tochter großziehen?? Ich möchte nicht meine Tochter weggeben auch nicht an den Papa.
Was bedeutet das wenn man dem anderen Partner 50% überträgt???

 
5 Antworten:

Re: Sorgerecht

Antwort von amaus am 07.02.2006, 11:01 Uhr

Also wir haben vor der Geburt die Vaterschaftsanerkennung gemacht und ich habe ihm eine Sorgerechtserklärung erteilt. Wenn mir mal was passiert, das das Kind nicht zur Oma oder sonstiges muß, sondern er sich weiter um das Kind kümmern kann. So hat man es uns erklärt. Im Falle einer Trennung würde das heißen, er darf ihn alle 14 tage sehen - glaube ich zumindest.

S.

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Re: Sorgerecht

Antwort von Babsi am 07.02.2006, 11:18 Uhr

GLEICHES RECHT FÜR ALLE
Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitliche Fragen darf er zu 50 % mitentscheiden , in welche Schule Dein Kind soll einfach alles Du musst Dich dann immer mit ihm einigen wenns echt blöd läuft und er drauf besteht... Babsi

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Re: Sorgerecht

Antwort von Suka73 am 07.02.2006, 11:56 Uhr

Also da ich ja leider nichts weiter weiß... ich gehe davon aus, ihr seit nicht verheiratet. Also hast Du alleiniges Sorgerecht, Dein Freund hat gar keins (jetzt mal hart gesagt) Dein Freund kann Dich ebenfalls nicht dazu zwingen ihm ein gemeinsames Sorgerecht zu "überschreiben", das geschieht in dem Fall nur mit Einwilligung der Mutter (anders wäre es bei Verheirateten, da hat man automatisch das gemeinsame Sorgerecht)

Das Ihr dann gemeinsames Sorgerecht habt heißt, dass Dein Freund (oder dann Ex) alles mitentscheiden kann, was das Kind angeht. Oder sogar muss. DAs geht los mit den ANmeldungen im Kindergarten oder der Schule, ebenfalls (mal gelesen) nach welcher Religion das Kind erzogen wird bis hin zu Entscheidungen, was ne OP angeht oder eben das schon benannte Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn Du z.B. mit Maus mal umziehen möchtest und er will nicht habt Ihr erstmal ein Problem.

Ich habe ebenfalls das alleinige Sorgerecht. Der KV hat zwar die Vaterschaft anerkannt und ich hätte ihm damals sogar Teile aus dem gemeinsamen Sorgerecht eingeräumt, aber er wollte dann letztendlich nicht mehr. Ich kann also mal salopp gesagt mit meinem Sohn machen was ich will - sogar wenn ich heirate entscheide ICH, ob er den Nachnamen meines Freundes bekommt oder nicht. Mein Ex hat da nichts zu melden.

Du klingst so kritisch insofern gehe ich erstmal davon aus, dass es Dir ein Dorn im Auge ist. Sollte dies nicht der Fall sein müßtet Ihr zum JA gehen und Du müßtest ihm das gemeinsame SR einräumen.

LG Sue

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Re: Sorgerecht

Antwort von Jamilia am 07.02.2006, 12:06 Uhr

So lange man zusammen ist und alles gut läuft, ist das mit gemeinsamem Sorgerecht schön und gut, aber im Falle einer Trennung, bei der ja normalerweise Uneinigkeiten auftreten, kann das schon problematisch werden.
Z.B. brauchst du für alle offiziellen, amtlichen Dinge etc., die Euer Kind angehen, seine Unterschrift (was einige schon geschrieben hatten: Schule, Ärzte, auch ein Sparbuch könntest du für dein Kind z.B. nicht allein eröffnen.... oder ohne seine Zustimmung einfach umziehen... nur mal ein paar Beispiele). Das kann ganz schön nervig werden, wenn er querschießen will, da du in allen offiziellen Entscheidungen auf ihn angewiesen bist.
Andererseits kann man natürlich auch sagen, dass er als Vater auch das Recht haben sollte, für sein Kind mit Entscheidungen zu treffen.

Bin selbst getrennt vom Vater meines Kindes und bin im Nachhinein froh, das alleinige Sorgerecht zu haben, da es nach der Trennung genügend Probleme gab.

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Re: Sorgerecht

Antwort von AnjaS. am 07.02.2006, 22:16 Uhr

In der Praxis muss ich meinen Vorrednerinnen widersprechen.
Mein Mann hat ein Kind aus 1. Ehe, gemeinsames Sorgerecht. Er wurde weder bei Schulwechsel noch Geldanlagen gefragt oder gebraucht. Scheint also nur auf dem Papier so zu sein.
Dennoch, wenn Du die Wahl hast: Behalte das alleinige Sorgerecht!

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