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von Leena  am 13.02.2013, 20:51 Uhr

Moral ist gesetzlich unerheblich

Ähm, ich glaube, diese These bestreite ich entschieden.

Bei Rechtsthemen wird man zwar eher von "der Mehrheit der vernünftig denkenden Menschen" reden oder von "Sittenwidrigkeit", aber GANZ außen vor ist die Moral gesetzlich definitiv nicht!

Auch wenn die Verschuldensfrage im Scheidungsrecht in wesentlichen Teilen obsolet ist... ;-)

Ansonsten habe ich gerade bei wikipedia gelernt, dass Ehebruch in Deutschland "zivilrechtlich als unerlaubte Handlung und als Verletzung der aus der Ehe folgenden Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 S. 2 BGB)" gilt, aber immerhin "seit dem 1. September 1969 (1. StrRG) nicht mehr strafrechtlich sanktioniert" ist. Puh....

 
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