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Geschrieben von Maroulein am 27.08.2008, 21:25 Uhr

Ich kann nicht mehr

hallo
wenner definitiv krank ist dann mußt du für den polizeieinsatz nichts bezahlen da ja wirklich gefahr für ihn besteht,einweisen lassen kann man ihn auch aber nur wenn ihm ein arzt die selbstgefährdung bescheinigt,dann geht das über einen amtsgerichtbescheid aber dafür muß man ihn erstmal finden,wenn er allerdings nur so abhaut dann mußt du die polizeikosten natürlich tragen,wenn du etwas in der hand hast wie z.b. einen arztbericht oder der arzt wo er in behandlung war dir was bescheinigt dann muß die polizei ihn suchen-wir haben das selbst oft genug mitgemacht und mußten nie zahlen
lg marou

 
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