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Geschrieben von Sunshine211 am 16.02.2022, 13:23 Uhr

Absicherung - nicht verheiratet

Hallo zusammen,

ganz kurz zusammengefasst:

Mein Freund und ich renovieren gerade. Das Haus gehört aktuell meiner Mutter und wird demnächst an mich übergeben. Mein Freund und ich haben nun einen Kredit aufgenommen - der Kredit läuft nur auf mich, abbezahlen tun wir den Kredit beide.
In diesem Zuge müssen schriftliche Vereinbarungen unter uns beiden getroffen werden.
Grundsätzlich bin ich mir halbwegs klar - im Falle einer Trennung übernehme ich den Kredit alleine bzw. wird er ausbezahlt. Sein Vorschlag war, dass er (wenn Kinder in´s Spiel kommen) dann keinen Unterhalt zahlen braucht - finde ich nicht richtig.
So - zum Zeitpunkt der Übergabe wird das Haus an mich überschrieben. Das möchte ich auch gerne so belassen; wenn Kinder kommen, soll es dann an die Kinder geben.
Aber ich möchte natürlich auch ihm eine Sicherheit geben. Mir fällt nur aktuell einfach nichts ein, wie wir das regeln könnten - habt ihr vielleicht einen Vorschlag?

Vielen Dank vorab und einen schönen Nachmittag
Sunshine211

 
8 Antworten:

Re: Absicherung - nicht verheiratet

Antwort von Berlin! am 16.02.2022, 13:34 Uhr

Er darf umsonst wohnen, muss nur den Kredit abbezahlen, von dem er auch profitiert (Wohnwert) und wenn er sich trennt, wird er auch noch ausbezahlt?
Habe ich das richtig verstanden?

Ganz ehrlich, da kommen so viele Sachen zusammen.....das brauchfachliche Beratung.
Du musst ein testatemnt machen, wenn Du willst, dass Dein Partner etwas erhält (Wohnrecht etc.)
Eure Überlegung zu den Finanzen ist schief, s.o., Und Aufrechnen gegen Unterhalt für die Kinder geht nicht.

Regelt das vernünftig vorher. Nehmt dafür Geld in die Hand, dafür sitzt es hinterher.

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Re: Absicherung - nicht verheiratet

Antwort von wolfsfrau am 16.02.2022, 19:34 Uhr

Er wohnt mietfrei und wenn ihr euch trennt, zahlst du ihm zurück, was er bisher für den Kredit mitbezahlt hat?
Und dafür, dass er jetzt einen Teil der Rückzahlung trägt, willst du für deine Kinder auf Unterhalt verzichten?

Das hört sich nach gutem Deal für ihn an.
Was meinst du, was an Kindesunterhalt zusammen kommen kann?

Lass dich gut beraten.

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Re: Absicherung - nicht verheiratet

Antwort von ZoeSophia am 16.02.2022, 21:21 Uhr

Könntest du denn den Kredit alleine bedienen? Falls ja, mach das! Und schliesse mit deinem Partner einen Mietvertrag ab (du kannst ja dann das Geld für den Kredit brauchen)…
Ich würde aber Haus (Kosten/Kredit) komplett vom Mann trennen, so kann er nie sagen, er hätte ja auch irgend ein Anrecht darauf, weil er xy Bezahlt hätte…

Mein Mann (wir sind auch nicht verheiratet)hat ein Haus, ich habe noch nie irgend ein Betrag zu einer Renovation oder einem Umbau beigesteuert. Wollte wir beide nicht, da es zu kompliziert wäre, sollten wir uns mal trennen. Als wir noch keine Kinder hatten, habe ich ihm Miete bezahlt (quasi die Hälfte der monatlichen Kosten welche er vom Haus zu bezahlen hatte (Hypothek, Versicherung, Amortisation… etc) seit die Kinder da sind, da ich am Anfang zu Hause bleib, somit kein Einkommen mehr hatte, habe ich nix mehr bezahlt, Logo, wovon auch… jetzt Arbeite ich wieder, aber nur ca, 20std. Davon gebe ich im ca. 25% ab, 25% brauche ich für die Kinder (Taschengeld, Spielzeug, Ausflüge..) etwa 30-40% für meine Altersvorsorge und Sparen, den Rest für mich…

Ich finde den Vorschlag deines Mannes frech! Unterhalt der Kinder ist für die Kinder. Und nicht für einen Kredit von welchem er auch mal profitiert hatte (Mietfreies wohnen!)…

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Re: Absicherung - nicht verheiratet

Antwort von Babyborn18 am 16.02.2022, 21:50 Uhr

Darf ich die anderen hier Mal ganz vorsichtig fragen, wieso der Mann denn "mietfrei" wohnt. Ja, er zahlt keine Miete von der Begrifflichkeit her. Aber er zahlt doch auch den Kredit mit ab. Hat also Kosten. Ob man es jetzt Miete oder Kredit nennt, er zahlt etwas um irgendwo zu wohnen.
Vlt verstehe ich da auch was falsch?
"Und nicht für einen Kredit von welchem er auch mal profitiert hatte (Mietfreies wohnen!)…" wo profitiert er denn? Er zahlt mit ab, aber am Ende gehört ihm das Haus ja gar nicht. Ich blicke das nicht, sooorry

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Re: Absicherung - nicht verheiratet // Kaltmiete ausrechnen und teilen?

Antwort von Laufente123 am 16.02.2022, 22:10 Uhr

ich würde ausrechnen wie hoch normalerweise die Kaltmiete wäre würdet ihr die Bude vermieten. Davon zahlt er die Hälfte (solange keine Kinder da sind). Davon kannst du den Kredit bedienen.

Schwieriger wird es wenn er Arbeitsleistung ins Haus reinsteckt in höherem Maße. Dann wäre das unfair wenn er weiterhin 50% als Miete bezahlt.

Und wenn Kinder dazukommen und einer nicht mehr Vollzeit arbeitet, dann wird es kompliziert. Insofern wäre es sinnvoll, beide arbeiten Vollzeit bzw. beide Teilzeit in gleichem Maße. Dann kann man wieder einfach 50% der Miete und 50 % der Restkosten ansetzen.

Mei, bei Teilzeit, z.B. einer 50%, der andere aber weiterhin 100% wäre eine 1/3 zu 2/3 Regelung der Kaltmiete sinnvoll. Sämtliche andere Lebenskosten werden ebenfalls 1/3 zu 2/3 geteilt.

Schwierig ist es aber, wenn bei der einen Firma 40h als Vollzeit gelten, bei der anderen 35h. Wenn aber einer deutlich mehr Geld hat als der andere, könnte der vermögendere vielleicht etwas großzügig in der Auslegung sein.

Viel Erfolg
Laufente

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Re: Absicherung - nicht verheiratet

Antwort von ZoeSophia am 17.02.2022, 6:44 Uhr

Wenn man davon ausgeht, dass er, sollte es mal zu einer Trennung kommen, ihr keinen Unterhalt für die Kinder zahlen wird, da er ja „damals“ den Kredit mit bedient hat, wäre es eben dann Rückwirkend Mietfrei…

Daher, wie schon geschrieben: Kredit selbst bedienen, mit Mann Mietvertrag abschliessen… denn, würde er ja nicht in dem Haus wohnen, müsste er ja auch Miete zahlen…

Auch, wenn da grosse Liebe da ist, alles regeln sobald es ums Geld geht… denn irgendwann mal ist man vielleicht froh darüber…

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Du kannst nicht stellvertretend für Dein Kind auf Unterhalt verzichten…

Antwort von Bonnie am 18.02.2022, 13:00 Uhr

Hallo,

ganz ehrlich? Das klingt alles ein bissl nach Murks. Man kann diese Dinge schwer allein ausrechnen. Außerdem gibt es rechtliche Fallstricke, wenn es keine Verträge gibt. Z. B.:

- Ihr wisst offenbar nicht, dass man nicht stellvertretend für sein Kind auf Kindesunterhalt verzichten kann. Der steht nämlich im Falle einer Trennung nicht Dir zu, sondern den Kindern. Und die haben ein Recht darauf, dass jemand ihre Interessen wahrnimmt. Ein Verzicht stellvertretend für das Kind ist rechtlich unzulässig.

- Die Frage ist auch, wofür ist der Kredit gedacht? Wenn damit das Haus noch abbezahlt oder ein Umbau/Renovierung bezahlt werden muss, steht Deinem Freund eigentlich später ein teilweiser (prozentualer) Eintrag ins Grundbuch zu. Aber noch nicht jetzt, sondern erst nach Ende der Laufzeit des Kredits. Die Höhe des Eintrags wird bestimmt vom Wert des Hauses und seines Anteils, den er beigesteuert hat. Und zwar beim Abzahlen des Kredits UND beim Unterhalt des Hauses im Alltag (Reparaturen, Modernisierungen, vielleicht beteiligt er sich auch an den Grundabgaben usw.).

- Ich habe früher einige Jahre bei einem Anwalt gearbeitet, und ich kann nur sagen: Nehmt Euch unbedingt einen Notar. Schildert bei einem Beratungstermin dort, was Ihr konkret vorhabt. Ihr bekommt hier eine sehr gute Beratung, bei der am Schluss ein stichhaltiger, guter Vertrag zustandekommt, bei dem niemand benachteiligt wird.

So etwas muss bei hohen Werten (Geld, Darlehen usw.) einfach sein, wenn man nicht verheiratet ist. Sonst kommt dabei so ein Gewirr heraus wie bei Euch jetzt, einfach weil Ihr gar nicht alle rechtlichen Aspekte kennt. Und eines Tages kommt leicht das böse Erwachen, weil man zuvor so ahnungslos war.

LG

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Re: Absicherung - nicht verheiratet

Antwort von bellis123 am 20.02.2022, 18:13 Uhr

Ich glaube die AP ist hier falsch verstanden worden. Man kann wahrscheinlich grob überschlagen seinen Anteil an Kredittilgung mit Miete als abgegolten ansehen. Es geht hier aber wohl um den restlichen Kredit im Falle einer Trennung wenn sie ihn nicht auszahlen kann. Sein Vorschlag ist, er zahlt die Raten weiter, aber dafür keinen Unterhalt. Wir wissen hier nicht um welche Summen es geht, um das zu beurteilen. Drauf einlassen sollte man sich darauf aber nicht, sondern im Falle des Falle konkret ausrechnen lassen.

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