Geschrieben von Elfriede11 am 05.12.2012, 9:54 Uhr |
Rechte an Fotos bei Veröffentlichung
Hallo,
Ich habe als Nikolausgeschenk Fotos von meiner 13Monate alten Tochter machen lassen. Nun rief mich der Fotograf an, dass er ein Poster gedruckt hätte, und ob er es ins Schaufenster hängen könne.
Ich selbst habe die Fotos noch garnicht gesehen gehabt und ausserdem will ich das nicht, und sagte freundlich nein.
Heute holte ich dieFotos ab und bekam auch das Poster präsentiert.
Als ich sagte, ich möchte aber nicht dass es im Schaufenster hängt, ist die Dame sehr ungehalten geworden und hat mir als erstes vorgehalten, dass es 22,50€ gekostet hätte das zu drucken.
Dann erklärte sie mir, ich könne mein Kind ja nicht abschirmen und im KiGa werden ja auch Fotos gemacht!
Ich blieb ruhig und disskutierte nicht, wollte aber nun erst recht nicht.
Zu guter Letzt sagte sie mir, dass sie mich garnicht fragen müsste- die Rechte der Fotos liegen beim Fotografen und er müsse nur Erwachsene fragen. Kinder dürfe er veröffentlichen!
Ich kann mir das garnicht vorstellen, wenn ich das als Mutter nicht will! Aber sie meinte, ja das wäre so!
Weiß jemand hier, ob das stimmt?
Ich will da kein großes Ding draus machen, aber ich fand die Art und Weise so doof und es interessiert mich, ob ich da wirklich nix zu sagen habe.
Danke schonmal!
LG Elfriede
Re: Rechte an Fotos bei Veröffentlichung
Antwort von rabbit80 am 05.12.2012, 10:18 Uhr
Eine sehr unüberlegte Aussage der Fotografin.
Klar müssen Kinder nicht gefragt werden, aber die Erziehungsberechtigten.
Die Rechte an den Bildern hat sie, aber nicht das Recht diese zu veröffentlichen.
Es wird ja wohl eine schriftliche Einverständniserklärung gegeben haben, wo drin steht, ob ein Kind fotografiert werden darf und ob es veröffentlicht werden darf.
Sie macht sich strafbar, wenn sie es veröffentlicht. Dann soll sie das Gesicht schwärzen.
Re: Rechte an Fotos bei Veröffentlichung
Antwort von Elfriede11 am 05.12.2012, 10:24 Uhr
Richtig, im KiGa gibt es nämlich sowas und man kann unterschreiben oder auch nicht!
Deshalb hatte es mich gewundert!
Re: Rechte an Fotos bei Veröffentlichung
Antwort von miemie am 05.12.2012, 13:26 Uhr
Das ist ja wirklich unverschämt! Und selbstverständlich muss sie dich, als Sorgeberechtigte fragen, ob das Bild veröffentlicht werden darf. Solch eine Reaktion ist aber eine verdammt schlechte Werbung für den Laden. Zumindest haben sie nun sicherlich einen Kunden weniger.
Re: Rechte an Fotos bei Veröffentlichung
Antwort von PuenktchensMami am 05.12.2012, 16:11 Uhr
Die Rechtsgrundlage für das Recht am eigenen Bild stellt das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturheberrechtsgesetz, kurz: KunstUrhG) vom 9. Januar 1907 dar. Das KunstUrhG war damals als Strafgesetz geschaffen worden, nachdem zwei Fotografen versucht hatten, Bilder des toten Reichskanzlers Otto von Bismarck zu veröffentlichen. Die beiden hatten sich vorher widerrechtlich Zutritt zu dessen Sterbezimmer verschafft.[2] Heute sind nur noch die § 22, § 23, § 24 und § 33 (als Strafvorschrift) KunstUrhG von Bedeutung.
§ 22 KunstUrhG bestimmt:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“
§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
§ 24 KunstUrhG betrifft die Zulässigkeit von Fahndungsfotos.
§ 33 KunstUrhG ist eine Strafvorschrift
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Re: Rechte an Fotos bei Veröffentlichung
Antwort von PuenktchensMami am 05.12.2012, 16:12 Uhr
http://www.fotografr.de/8316/nutzung-von-fotos-aus-kundenauftraegen-fuer-eigenes-portfolio/
schau hier.... sie das natürlich nicht!
Danke,
Antwort von Elfriede11 am 05.12.2012, 16:20 Uhr
also ist es doch nicht einfach so über meinen Kopf hinweg möglich! Eine Person des Zeitgeschehens ist meine Tochter nun nicht!
Frag mich, warum die felsenfest behauptet, sie dürfe es zu Werbezwecken...
Re: Rechte an Fotos bei Veröffentlichung
Antwort von guustine am 05.12.2012, 21:01 Uhr
Der Fotograf muss eine schriftliche Genehmigung vorliegen haben, dass er das Foto verwenden darf. Ohne das geht nichts.
Er hat zwar die Rechte an den Fotos, aber nicht das Recht diese für Marketing- und Werbezwecke einzusetzen. Die Rechte an den Fotos heißt ja nur, dass sie niemand ausser ihm oder mit seiner Genehmigung Verfielfältigen darf etc.
Für diese Art würde ich mir glatt das Poster gratis geben lassen, gedruckt ist es ja nun eh. ;)
Re: Rechte an Fotos bei Veröffentlichung
Antwort von Sternenschnuppe am 05.12.2012, 22:58 Uhr
Zum einen würde ich mit dem Gesetzestext wedeln, zum anderen den Vorgesetzten sprechen wollen und die sofortige Löschung der Daten verlangen.
Das ist ja fast schon Nötigung !
Und so ganz sicher war sie sich wohl nicht, denn sonst hätte es im Laden gehangen und sie hätten gar nicht gefragt....
Ne, das würde ich auf keinen Fall so stehen lassen.
Und ohne Einverständnis ein Poster erstellen ? Klingt nicht nach Profi.
Re: Rechte an Fotos bei Veröffentlichung
Antwort von mama von Joshua am 06.12.2012, 10:07 Uhr
Die Dame hat Unrecht, dazu gibt es diverse Gesetzestexte.
Sag ihr klipp und klar, dass wenn sie das Poster aufhängt, du rechtliche Schritte gegen Sie einleiten wirst.
Sie hat dich als Erziehungsberechtigte zu fragen und wenn du nicht willst, dann muss sie das akzeptieren. Dass sie nun schon ein Foto als Poster gedruckt hat sollte nicht dein Problem sein.
Re: Rechte an Fotos bei Veröffentlichung
Antwort von stella_die_erste am 06.12.2012, 12:09 Uhr
Sie hat die Rechte am Foto, das sie es angefertigt hat.
Das stimmt so.
Aber: diese Rechte stehen nicht über den Persönlichkeitsrechten und somit muss sie Deine Einwilligung einholen (üblicherweise macht man das schriftlich), um das Foto Deines Kindes der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Das kannst Du ohne Gründe ablehnen.
Wenn sie VORHER Poster drucken lässt, ist das ihr Problem, definitiv.
Hängt sie das Foto trotzdem so auf, dass es der Öffentlichkeit zugänglich ist, kannst Du rechtlich dagegen vorgehen. Das würde ich Dir auch in jedem Fall raten.
Und nebenbei dafür sorgen, dass diese Dame nicht mehr viele Kunden hat zukünftig, sprich: jedem erzählen, der es hören will oder auch nicht.
Sowas ist höchst unprofessionell!
Lass Dir nichts erzählen, die will nur nicht auf ihrem Poster sitzenbleiben.
Wie sah denn euer Vertrag aus?
Antwort von knuffelbär am 06.12.2012, 21:04 Uhr
WIr waren mal bei einem Fotographen, bei dem stand von vornherein im Kleingedruckten mit drinnen, dass man sich damit einverstanden erklärt, dass er besonders gelungene Bilder für Werbezwecke verwenden darf, ohne den Passus (also wenn man ihn streichen wollte) hat er keine Aufträge angenommen.
Wenn dergleichen nichts vorlag ist es natürlich nicht rechtens, aber es sind ja die wenigsten die sich alles durchlesen, was ihnen vorgelegt wird. Sollte man eben wirklich immer tun!
Re: Wie sah denn euer Vertrag aus?
Antwort von Elfriede11 am 07.12.2012, 10:11 Uhr
Das ist alles ohne jeglichen Vetrag gelaufen, ich habe also nichts unterschrieben.
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