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Geschrieben von lenamama99 am 05.07.2005, 10:46 Uhr

JA!! sehr lang aber ausführlich

Hallo,
du hast das anrecht auf eine Haushaltshilfe, die von deiner KK bezahlt wird, wenn du dein Kind (unter 12 Jahren) nicht selbst versorgen kannst.
Alternativ kann der Lohnausfall für deinen Mann übernommen werden, d.h. er nimmt sich unbezahlten Urlaub und ihr bekommt den vollen Lohn von der KK.
Du mußt bei der Antragstellung nur ganz doll drauf hinweisen, dass es um Haushaltshilfe geht, da du bei "Kinderkrankengeld" (das ist das mit den 10 Tagen pro Jahr) nur 70% bekommst.
Ach ja, das geht nicht nur für die Zeit in der du im KH bist sondern auch noch danach.
Ich hatte einmal ambulante Meniskus-OP, da war mein Mann 10 Tage zu Hause und bei der KS-Geburt unseres Sohnes vom 1. KH-Tag und noch 14 Tage nachdem ich entlassen wurde, also insgesamt 3 Wochen.
Laß dir bloß auf der KK nichts anderes einreden, du hast da Anspruch drauf, so lange dein Arzt dir bescheinigt, dass du deinen Haushalt und dein Kind nicht alleine versorgen kannst.
Gruß Ute

 
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