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Geschrieben von claudia66 am 18.03.2004, 9:19 Uhr

Haushaltshilfe ?

Hallo zusammen,

ich habe einen 1,5 Jahre alten Sohn und erwarte im Mai meine Tochter. Jetzt habe ich gehört, dass die Krankenkasse möglicherweise eine Haushaltshilfe nach der Geburt bezahlt.

Hat jemand damit Erfahrungen? Wielange vorher muss ich das beantragen? Um wieviel Geld handelt es sich? Kann mein Mann, der nach der Geburt Urlaub nimmt, die "Haushaltshilfe" sein oder muss es jemand extrenes sein?

Ich weiss, viele Fragen, aber ich habe echt überhaupt keine Ahnung.

Danke und liebe Grüße

Claudia

 
8 Antworten:

Re: Haushaltshilfe ?

Antwort von Silence am 18.03.2004, 9:42 Uhr

Also nach meinem Wissensstand bekommt man so etwas bewilligt, wenn man z.B. mit Mehrlingen nach Hause kommt. Bei nur 2 Kindern wirst Du da wohl kein Glück haben. Stellt das für Dich eine so große Belastung dar? Kann ich nicht verstehen, viele Ehepaare bekommen doch 2 und mehr Kinder und haben deswegen keine Haushaltshilfe.

Verwirrte Grüße
Sandra

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Re: Haushaltshilfe ?

Antwort von TADDY78☼ am 18.03.2004, 10:51 Uhr

ich glaube unter Verwandten wird keine Haushaltshilfe gezahlt.

LG TADDY

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Re: Haushaltshilfe ?

Antwort von claudia66 am 18.03.2004, 13:07 Uhr

Hallo Sandra,

nein, wegen der Belastung habe ich nicht gefragt. Ich hatte es irgendwo gelesen, dass es für die Zeit, wo die Mutter im Krankenhaus ist, so etwas gibt. Warum soll man es dann nicht auch versuchen?

LG Claudia

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Re: Haushaltshilfe ?

Antwort von wichtel am 18.03.2004, 13:13 Uhr

hallo

also für die zeit in der du im kh bist kann dein mann das geld von der krankenkasse beantragen. er muss dann so einen schein ausfüllen und bei der arbeit unbezahlten urlaub nehmen. den rest macht die krankenkasse. im wird dann für die tage die du im kh bist der volle lohn weitergezahlt.

bei und ist es auch gerade erst knapp 4 monate her und mein mann war auch zu hause bei der grossen ( 2 jahre )

gruß claudia

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Re: Haushaltshilfe ?

Antwort von dhana am 18.03.2004, 17:09 Uhr

Hallo,

solange Du im KHS bist wird die Haushaltshilfe (dein Mann) gezahlt.
Allerdings bekommt er nur 80% von seinem Nettolohn.

Wenn Du ambulant entbindest schaust Du in die Röhre und bekommst die selben Leistungen nicht, es sei denn wegen besonderen Umständen und Rezept vom Arzt - wird dann aber nochmals vom med. Dienst geprüft.

Leider wird die Leistung "Haushaltshilfe" nur noch bei stationären Aufenthalt gezahlt - wer mit der selben Krankheit zu Hause ambulant behandelt wird bekommt nichts.
Soviel zum Thema Ambulant vor Stationär

Steffi

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Re: Haushaltshilfe ?

Antwort von Claudia+Thomas am 18.03.2004, 22:01 Uhr

Hallo!

Mein Mann und ich sind beide bei der AOK versichert. Unser Sohn wird in Kürze 2 Jahre alt, ich bin in der 25. Woche schwanger. Nun ist es so, daß ich wegen meiner Risikoschwangerschaft noch ca. 3 mal für je drei Tage stationär zur Behandlung ins Krankenhaus muß.
Also habe ich mal bei der AOK angerufen und nachgefragt. Ergebnis: Während meiner stationären Aufenthalte im Krankenhaus, sowohl während der SS als auch zur stationären Entbindung soll mein Mann unbezahlten Urlaub nehmen. Wir müssen dann einen Antrag bei der KK einreichen, und mein Mann bekommt bis maximal 60 Euro pro Tag seinen Lohn erstattet. Die Anzahl der Tage ist laut Sachbearbeiterin nicht begrenzt. Man muß halt im Krankenhaus liegen.
Die Anträge habe ich jetzt schon bekommen und werde sie nach der SS einreichen, das reicht noch.
Ich glaube aber, wenn man tatsächlich eine echte Haushaltshilfe will, muß man es schon früher beantragen, damit auch jemand geeignetes engagiert werden kann.
Für mich kommt aber nur mein Mann in Frage, denn es geht mir hauptsächlich um die Betreuung meines Sohnes während meiner Abwesenheit. Da hilft mir eine fremde Person gar nichts, auch wenn die vielleicht besser kochen kann ;-)
Wenn es diese Regelung schon gibt, soll man sie ruhig ohne schlechtes Gewissen nützen!! Ich denke, auch die KK bzw. Gesundheitsminister/-fachleute halten das für ok, sonst wäre es schon längst gestrichen worden.
Frag doch einfach mal bei deiner Krankenkasse nach.

Alles Gute
Claudia

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Re: Haushaltshilfe ?

Antwort von claudia66 am 19.03.2004, 9:12 Uhr

Hallo Claudia,

ja, da werde ich doch nächste Woche mal bei meiner Krankenkasse anrufen und mich erkundigen. jetzt habe ich ja passende Hintergrundinformationen. Danke.

LG Claudia

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Re: Haushaltshilfe ?@Claudia+Thomas

Antwort von jenny23 am 22.03.2004, 9:18 Uhr

Man muss nicht unbedingt im KH liegen um die Hilfe zu bekommen, wenn es für zu hause sein soll, muss der Arzt eine ärztliche Bescheinigung ausfüllen, weshalb man eine Braucht.
60EUro ist zwar richtig, aber ab 1.1. müssen 10% von dem Versicherten selbst getragen werden, d.h. ihr bekommt nur 54Euro pro tag(mehr gibt es nicht)und es gilt nur Mo-Fr. Samstag müßte vom AG bescheinigt werden.
Und man muss auch nicht den Mann nehmen, man kann einen guten Freund nehmen, da das Urlaubsgeld was der Mann von der Arbeit ist, meist doch schon etwas mehr ist, aber das ist jedem seine eigene Sache. Mir hatte mal die KK-Tante gesagt, das die meisten es so machen, die Männer nehmen Urlaub und trotzdem noch eine Hilfe(wenn jetzt die Frau im KH liegt).

Man muss halt immer bedenken, das ihr von der KK nur 90% erstattet bekommt, da ja nach neuer Regelung die 10% selbst gezahlt werden müssen.

LG Jenny

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