Geschrieben von Mone am 22.10.2021, 10:36 Uhr |
Erneute Schwangerschaft nach 4. Fehlgeburten
Hallo,
Du solltest unbedingt an dich und das Kind denken.
Und sobald du es dem AG gesagt hast, „genießt“ du den Schutz der Schwangerschaft, auch bezgl. evtler Kündigung. Und wenn das BV bedeutet, dann hat das einen Grund! Und grade nach vier Fehlgeburten, was mir unendlich leid für dich tut. Ich weiß genau wie du dich da fühlst. Daher solltest du umso mehr auf dich achten. Alleine bereits wegen der emotionalen Belastung.
Alles Gute!
- Erneute Schwangerschaft nach 4. Fehlgeburten - Sarah1309 21.10.21, 10:37
- Re: Erneute Schwangerschaft nach 4. Fehlgeburten - Lottifant 21.10.21, 11:14
- Re: Erneute Schwangerschaft nach 4. Fehlgeburten - Sarah1309 21.10.21, 11:44
- Re: Erneute Schwangerschaft nach 4. Fehlgeburten - Mone 22.10.21, 10:36
- Re: Erneute Schwangerschaft nach 4. Fehlgeburten - Netti2020 24.10.21, 20:29
- Re: Erneute Schwangerschaft nach 4. Fehlgeburten - Sarah1309 21.10.21, 11:44
- Re: Erneute Schwangerschaft nach 4. Fehlgeburten - Tibata 27.10.21, 16:31
- Re: Erneute Schwangerschaft nach 4. Fehlgeburten - Wipe 01.11.21, 15:05
- Re: Erneute Schwangerschaft nach 4. Fehlgeburten - Sarah1309 01.11.21, 16:07
- Re: Erneute Schwangerschaft nach 4. Fehlgeburten - Lourence 02.12.21, 14:48
- Re: Erneute Schwangerschaft nach 4. Fehlgeburten - Lottifant 21.10.21, 11:14
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