Erster Kinderwunsch

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Geschrieben von m0nika am 16.04.2013, 16:23 Uhr

Warte ab - dann Kündigungsschutz.

Sie darf Dich nicht kündigen wenn Du schwanger ist.

Du darfst auch über eine bereits bestehende Schwangerschaft lügen, den Vertrag unterzeichnen und später erst offenlegen, dass Du schwanger bist.

Wenn Du nicht aus Arbeitsschutzgründen bestimmten Beschränkungen unterliegst kannst Du auch bequem die ersten drei Monate abwarten, wo eh noch alles unklar ist...solltest dann aber bald Bescheid geben, damit Deine Stelle für die Mutterschaftsvertretung nachbesetzt werden kann.

Besprich das am Besten im Fall der Fälle noch einmal mit Deinem Frauenarzt, der Dir die Schwangerschaft schließlich auch bestätigt.

 
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