Geschrieben von m0nika am 16.04.2013, 16:23 Uhr |
Warte ab - dann Kündigungsschutz.
Sie darf Dich nicht kündigen wenn Du schwanger ist.
Du darfst auch über eine bereits bestehende Schwangerschaft lügen, den Vertrag unterzeichnen und später erst offenlegen, dass Du schwanger bist.
Wenn Du nicht aus Arbeitsschutzgründen bestimmten Beschränkungen unterliegst kannst Du auch bequem die ersten drei Monate abwarten, wo eh noch alles unklar ist...solltest dann aber bald Bescheid geben, damit Deine Stelle für die Mutterschaftsvertretung nachbesetzt werden kann.
Besprich das am Besten im Fall der Fälle noch einmal mit Deinem Frauenarzt, der Dir die Schwangerschaft schließlich auch bestätigt.
- Arbeitgeber - Maus12 16.04.13, 15:36
- Re: Arbeitgeber - line84 16.04.13, 16:06
- Re: Arbeitgeber - Maus12 16.04.13, 16:20
- Re: Arbeitgeber - Maus12 16.04.13, 16:23
- Re: Arbeitgeber - m0nika 16.04.13, 16:24
- Re: Arbeitgeber - line84 16.04.13, 16:29
- Re: Arbeitgeber - Maus12 16.04.13, 16:23
- Re: Arbeitgeber - Maus12 16.04.13, 16:20
- Warte ab - dann Kündigungsschutz. - m0nika 16.04.13, 16:23
- Danke:) - Maus12 16.04.13, 18:24
- Re: Arbeitgeber - Halberkeks 16.04.13, 19:32
- Re: Arbeitgeber - Selina252 17.04.13, 8:20
- Re: Arbeitgeber - Maus12 17.04.13, 10:19
- Re: Arbeitgeber - Maus12 17.04.13, 10:26
- Re: Arbeitgeber - line84 16.04.13, 16:06