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Geschrieben von Steffi528 am 03.06.2013, 18:46 Uhr

Wo steht, das der Rechtsanspruch erst ab 2 Jahren ist?

http://www.br.de/nachrichten/rechtsanspruch-kita-platz100.html

Das Klagen bringt genau dann etwas, wenn KEIN Platz vorhanden ist, nämlich das entgangene Geld, das zumeist der Frau, hätte verdienen können.

Und der Rechtsanspruch für über 3 jähre besteht ja nun auch schon länger, kann man dann auch Klagen.

Der Nachweis muss nur erbracht werden, das kein Platz da war (bedarfsgerecht!?!--> da wird es richtig spannend).

Halte sowieso nicht von dem Rechtsanspruch für zweijährige, erstmal sollte geregelt werden das alle dreijährigen einen Platz bekommen --> ohne Druck würde sich bis ins Jahr 2341 nichts ändern.

 
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Kennt sich jemand damit aus oder hat ihn schomal genutzt?? Wie läuft das ab?? Würde meine Tochter in irgend einen Kindergarten kommen??? Meine Tochter wird am 21.9 3Jahre alt und hat bis heute noch keinen Platz was ich sehr schade finde. Kennt sich vllt jemand damit ...

von melli18886 08.09.2010

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Stichwort: RECHTSANSPRUCH

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