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Geschrieben von Steffi528 am 03.06.2013, 15:02 Uhr

und wenn das alles nicht geht

dann kann der Rechtsanspruch eingeklagt werden und es können Schadenersatzforderungen gegenüber dem Träger (Achtung unterschiedlich!!) geltend gemacht werden.

ABER man muss auch Tagesmütter oder einen Platz in einen anderen, nicht gewünschten Kindergarten akzeptieren.

Ich würde da noch einmal alles abgrasen und es mir schriftlich geben lassen, das kein Platz da ist und dann damit zum Anwalt vor ORT (die sich tatsächlich auch auskennen, es gibt genug Tricks)

 
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