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Geschrieben von Ela0804 am 03.06.2013, 17:22 Uhr

und wenn das alles nicht geht

Der rechtsanpruch ist doch erst ab 2 Jahre und das Kind ist doch erst 18 Mon. Zum anderen finde ich bringt Klagen ja nur was wenn auch Platz vorhanden ist bzw. Wenn man unter Umständen auch bereit ist einige km Fahrtstrecke in Kauf zu nehmen.
Halte sowieso nicht von dem Rechtsanspruch für zweijährige, erstmal sollte geregelt werden das alle dreijährigen einen Platz bekommen. Bei uns ist es mittlerweile so das man mit einem dreijährigen Probleme hat einen KiGa Platz zubinden da in den Kindergärten die 2 jährigem Plätze und U2 Plätze ausgebaut werden.
Lg

 
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