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Geschrieben von dieElle am 21.03.2008, 19:20 Uhr

Wir wohnen in NRW !

Bei uns (ebenfalls NRW) läufts so:
Das gesamte Bruttojahreseinkommen wird addiert und davon werden die Werbungskosten abgezogen. Das war´s dann schon. Erhöhte Werbungskosten können mit einem Steuerbescheid aus dem Vorjahr nachgewiesen werden.
Ansonsten reicht die Vorlage der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers. Erhälst Du sowas in der Art als Minijobberin auch???

 
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