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Geschrieben von bummi-mama am 17.09.2009, 13:07 Uhr

Verlust von Kita-Platz bei erneuter Elternzeit?

Mach dich bitte doch noch mal schlau! Ein gesetzlicher Anspruch besteht erst ab vollendetem 3. Lebensjahr. In Brandenburg ab dem 1. Geburtstag, aber nur wenn Eltern in Arbeit oder arbeitsuchend gemeldet sind. Bist du Hausfrau, musst du die Kinder bis 3 selbst betreuen. Wie es bei dir mit der Elternzeit ist weiß ich aber nicht.

 
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