Kigakids

KIGAKIDS - Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von suedtirol am 20.04.2012, 13:45 Uhr

Rücksteillung Schule NRW

Hallo ich benötige Hilfe! Wer kennt sich aus wenn man sein Kind zurückstellen möchte.
Unser Sohn ist am 30.07.2007 geboren.
Er hatte mit 3 Jahren schwerste Verbrühungen erlitten und eine Transplantation bekommen 15 % seines Körpers waren davon betroffen.
Jetzt hat sich herausgestellt, dass sein linker Sehnerv nicht funktioniert. Sein rechtes Auge wird für 6 Stunden pro Tag abgeklebt.
Das sind für unseren Sohn alles Rückschritte gewesen für seine Selbständigkeit bzw. soziale Entwicklung.
Die Kindergartenleiterin meinte für unseren Sohn wäre es sehr schön wenn er ein jahr später in die Schule kommt da er noch sehr jung ist und noch Zeit benötigt, um sich -entsprechend nach seinem Tempo- entwickeln zu können und auch die soziale Reife bzw. Selbständigkeit zu stärken. Er ist auch sehr klein und zart.
Jetzt meine Frage:
Wer ist meine erste Anlaufstelle
bzw. Ansprechpartner.

Die Kindergartenleiterin würde mir auch ein entsprechendes Schreiben zukommen lassen. Was mache ich als nächstes? Zur Kinderärztin?
Es wäre super wenn mir jemand helfen kann.
Ach ja unser Sohn müsste 2013 in die Schule und wir leben in NRW.
Ich möchte jetzt schon alles tun damit ich auch schnelle eine Entscheidung habe damit er auch im Kindergarten die passende Gruppe nach den Sommerferien besuchen kann.

Vielen Dank schonmal
im Voraus

 
6 Antworten:

Re: Rücksteillung Schule NRW

Antwort von dieElle am 20.04.2012, 17:56 Uhr

Zuständig ist die Schulleitung!
Ihr müsst Euren Sohn diesen Herbst an einer Grundschule anmelden und dort den Schulleiter informieren. Dieser wird dann zusammen mit dem Amtsarzt über eine Rückstellung entscheiden.
Im Übrigens gilt bei Rückstellungen in NRW § 35 Abs. 3:
Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen. Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. Das Schulamt kann in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern die Zeit der Zurückstellung auf die Dauer der Schulpflicht anrechnen.

Ein Kind zurückstellen zu lassen, ist in NRW nicht ganz einfach.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rücksteillung Schule NRW

Antwort von Ela0804 am 20.04.2012, 20:23 Uhr

Hallo,
Kurzen Zusatz dazu, uns hat der Schulleiter unserer Grundschule erklärt das die Schulleiter nochmal angewiesen worden sind sich strikt an das amtsärztliche Gutachten zu halten. Also musst du dann da klar machen das du eine Rückstellung wünscht.
Würde aber auch erstmal mit der Schulleitung deiner Grundschule Kontakt aufnehmen, die können dir bestimmt helfen.
Lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rücksteillung Schule NRW

Antwort von suedtirol am 21.04.2012, 10:58 Uhr

Hallo,

vielen lieben Dank für die Antwort!
Die Kindergärtnerin meitne sie würde uns ein Schreiben zukommen lassen das sie definitiv meint das für unseren Sohn besser wäre das er ein Jahr später in die Schule kommt ( fehlendes Selbstbewustsein durch seinen schweren Unfall usw.)
als nächstes werden wir einen Termin mit unserer Kinderärztin vereinbaren ohne unseren Sohn damit sie einfach schon mal Bescheid über unsere Bedenken weiß.
Danach mit dem zuständigen Schuleiter der Grundschule telefonieren damit wir wissen welche Schritte wir weiter gehen sollen.
Ja und dann können wir ja nur noch hoffen das es klappt.
Ich weiß nur noch nicht wann wir das Gesundheitsamt aufsuchen sollen.
Wenn ich es richtig verstanden habe entscheidet der Schulleiter anhand des ärzlichen Zeugnisses (von wem muß dieses ausgestellt werden vom Kinderarzt bzw. Gesundheitsamt) ob unser Sohn zurückgestellt werden kann oder nicht.

Danke nochmal

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rücksteillung Schule NRW

Antwort von Ela0804 am 21.04.2012, 12:40 Uhr

Hallo,
Also bei uns müssen wir zum Kreisgesundheitsamt zur Schuleignungsuntersuchung, das entscheiden die nicht der Kinderarzt. Denen würde ich dann auch die Geschichte deines Sohnes usw. erklären.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rücksteillung Schule NRW

Antwort von Himbaer am 22.04.2012, 11:58 Uhr

Ja genau, es entscheidet der Arzt vom Gesundheitsamt.

Aber es ist gut und wichtig, wenn du was vom Kinderarzt und auch vom Kindergarten hast.
Bringe am besten alles an relevanten Befunden mit die du hast.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rücksteillung Schule NRW

Antwort von Maus_2012 am 22.04.2012, 22:25 Uhr

Unsere Tochter kommt im Sommer in die Schule.
Wir haben den ganzen Prozess der Anmeldung und Schuluntersuchung schon hinter uns.

Ein Kind zurückzustellen ist in NRW nahezu unmöglich. Schon gar nicht wegen fehlendem Selbstbewusstsein!
Unsere Schulleitung hat auf einem Elternabend gesagt, dass ein schulpflichtiges Kind eingeschult werden muss, egal ob es schulreif ist oder nicht. Die Kinder, die dann Probleme haben, werden entsprechend gefördert. So werden bei uns z.B. diese Kinder für einzelne Stunden aus dem Unterricht genommen und von einer Förderlehrerin (die von einer zentralen Stelle in mehrere Schulen geschickt wird) entsprechend gefördert. Und wenn das nicht ausreicht, dann gibt es die Möglichkeit, dass das Kind die "Eingangsstufe", die aus dem 1. und 2. Schuljahr besteht, auf 3 Jahre zu verlängern.
Die Direktorin meinte, dass sie gerne das ein oder andere Kind zurückstellen würde, aber es einfach nicht geht.

Ebenso hat mir die Amtsärztin, die die Schuluntersuchung bei uns im KiGa gemacht hat, erklärt, dass es egal ist, wie das Kind bei der Untersuchung abschneidet... jedes Kind, das bis zum 30.09.2012 6 Jahre alt wird, in die Schule muss. Der Test dient lediglich dazu, das Kind besser einschätzen zu können. Dass das Kind in die Schule kommt, kann sie allen Eltern schon vor der Untersuchung sagen!

Dein Sohn hat wirklich schon eine Menge durchgemacht und dass er da noch einiges aufzuholen hat, ist gar nicht verwunderlich. Ich befürchte aber leider, dass sein Gesundheitsstand nicht schlecht genug ist, um nicht eingeschult zu werden! Es kommt vllt. noch auf den Arzt an, den ihr erwischt... je nachdem, wie genau der sich an die gesetzlichen Vorgaben hält. Die Leute, mit denen ich gesprochen habe, waren alle fachlich kompetent und die haben alle keine Möglichkeit gesehen, ein halbwegs gesundes Kind zurückzustellen.

Ich würde es auf einen versuch ankommen lassen... Wer nicht wagt, der nicht gewinnt! Aber stellt euch auf einen harten Kampf ein...

lg, andrea

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.