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Geschrieben von Nase am 29.09.2011, 16:22 Uhr

Rechtliche Frage: was darf das FSJ im Kiga allein?

Also Schlafwache darf sie sicherlich nach vorheriger Einlernphase und bestimmten Instruktionen. In den Wald mti einer Erzieherin sicher auch. Was sie nicht darf, meines Wissens nach zumindest, ist alleine mit den Kindern Ausflüge machen, alleine im Haus sein, zum Beispiel Früh oder Spätdienst, es muß auf jeden Fall noch jemand im Haus sein, und meines Wissen s nach dürfen sie keine Gruppe alleine betreuen, mal für ne halbe Stunde nach Einlernphase wohl schon, wenn die Kollegin mal kurz ans Telefon muß oder so.
Aber ich weiß nicht, wie das rein rechtlich ist, bei usn darf sie in den Schlafraum mit Erzieherin auf Ausflüge, für ganz kurze Zeit alleine in der Gruppe bleiben und das wars.

 
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