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Geschrieben von 123imsauseschritt am 21.09.2016, 20:35 Uhr

Kommt drauf an...

in Notfällen ist das hier kein großes Problem (z.B. ist eine Mutter im Büro gestürzt und mußte ins Krankenhaus zum Eingippsen und die Oma kam von 100km weg), dann kann ein Vormittagskind auch in den Nachmittag.

Probleme gibt es, wenn der Kindergarten schließt - da wird kein Spaß verstanden. Stau oder so zählt da nicht. Nur z.B. Fälle wie oben kommen ja nur ganz selten vor. Bei sowas würde eine Lösung gefunden.

Nach 3 Mal zu spät abholen (VOR Kita - Schluss) gibt es eine Abmahnung mit einer Kündigungsandrohung bei Fortsetzen des Verhaltens.

Aber ihr sind die Eltern eigentlich alle sehr pünktlich und zur Schließzeit um 4 Uhr ist eh kein Kind mehr da :-) Die Eltern holen hier die Kinder alle so früh wie möglich ab.

 
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