Geschrieben von claudiH am 02.09.2009, 10:58 Uhr |
Kitabebühren?
ganz genua weiß ich es auch nicht, aber letztendlich sparst du wohl die steuern auf die kitagebühren. das ganze lohnt sich wirklich nur, wenn die gebühren hoch und das einkommen auch hoch sind.
der arbeitgeber zahlt die kitagebühren vom bruttolohn und erst danach wird der restliche bruttolohn als steuerpflichtig behandelt. trotzdem kann man den betreuungsfreibetrag auch noch nutzen. das machen aber nich viele firmen, und meist nur bei leuten, die verhandelbare geälter haben (so kenne ich das) da fällt dann eben ein teil der gehaltserhöhung als kitagebühr aus.
bei kleinen firmen wird das meist als kompliziert betrachtet, ebenso im öffentlichen dienst (meine erfahrung).
gruß
- Kitabebühren? - Konny26 02.09.09, 9:56
- Re: Kitabebühren? - anjos 02.09.09, 10:29
- Re: Kitabebühren? - claudiH 02.09.09, 10:58
- ganz einfach - vallie 02.09.09, 11:21
- Re: ganz einfach - kaeuzchen70 02.09.09, 15:04
- Re: ganz einfach - vallie 02.09.09, 15:41
- Re: ganz einfach - kaeuzchen70 02.09.09, 15:04
- ganz einfach - vallie 02.09.09, 11:21
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