Geschrieben von vallie am 02.09.2009, 11:21 Uhr |
ganz einfach
du belegst per originalkontoauszug deine kindergartengebühren ( inkl essensgeld ) und der ag zahlt dir genau diese summe ZUSÄTZLICH. an deinem bruttolohn ändert sich nichts.
vorteil ist der, daß diese summe x weder steuer-, noch sozialversicherungspflichtig ist, also für den ag netto und für dich netto.
nach ende der kindergartenzeit KANN die nettosumme x als brutto auf dein bruttogehalt aufgeschlagen werden, als gehaltserhöhnung, DAS ist verhandlungssache.
ist genauso, wie wenn der ag deine bahnfahrkosten übernimmt....
ich habe weder ein riesengehalt, noch riesenkigakosten ( 150€ ), noch arbeite ich in einer riesenfirma.
und das ganze habe ich für 2 kinder bekommen. solange sie im kiga sind. kurioserweise gibt es diese vergünstigung in der schule ( hort ) nicht mehr.
wenn es jemand anders sieht, als daß das ein gewinn ist, dem kann ich nicht helfen.
- Kitabebühren? - Konny26 02.09.09, 9:56
- Re: Kitabebühren? - anjos 02.09.09, 10:29
- Re: Kitabebühren? - claudiH 02.09.09, 10:58
- ganz einfach - vallie 02.09.09, 11:21
- Re: ganz einfach - kaeuzchen70 02.09.09, 15:04
- Re: ganz einfach - vallie 02.09.09, 15:41
- Re: ganz einfach - kaeuzchen70 02.09.09, 15:04
- ganz einfach - vallie 02.09.09, 11:21
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