Geschrieben von Itzy am 20.02.2013, 14:05 Uhr |
Kindergarten
bei uns im vertrag steht das eine kündigung von seiten des trägers bei krankheit nur möglich ist wenn mehrfach keine "entschuldigung " ( wie in der schule) erfolgt. dies reicht auch mündlich/telefonisch.
sollen die sich doch freuen, ein kind weniger und das geld kommt trotzdem
sorry, ist nicht gegen euch, aber so ist es doch.
lg christine
- Kindergarten - bikermaus88 20.02.13, 12:19
- Re: Kindergarten - ccs 20.02.13, 12:47
- Re: Kindergarten - Sweetmummy 20.02.13, 12:58
- Re: Kindergarten - Itzy 20.02.13, 14:05
- Re: Kindergarten - Sweetmummy 20.02.13, 12:58
- Re: Kindergarten - ccs 20.02.13, 12:47