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Geschrieben von Itzy am 20.02.2013, 14:05 Uhr

Kindergarten

bei uns im vertrag steht das eine kündigung von seiten des trägers bei krankheit nur möglich ist wenn mehrfach keine "entschuldigung " ( wie in der schule) erfolgt. dies reicht auch mündlich/telefonisch.
sollen die sich doch freuen, ein kind weniger und das geld kommt trotzdem
sorry, ist nicht gegen euch, aber so ist es doch.
lg christine

 
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