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Geschrieben von 123imsauseschritt am 19.01.2016, 16:59 Uhr

Kein Kündigungsgrund ... sorry

Hallo,

sicher war das Erlebte nicht schön und sollte definitiv nicht vorkommen.

Ein Grund für eine fristlose Kündigung ist es aber sicher nicht. Man müßte vorher den Kiga abmahnen - mündlich bzw. schriftlich. Erst wenn sich dann nach wiederholter Abmahnung nichts ändert, wäre eine fristlose Kündigung ggf. möglich.

Daher bleibt Dir wohl nur die ordentliche Kündigung und die Gebühren müssen bis dahin - auch wenn das Kind nicht hingeht - weitergezahlt werden.

Eine Meldung an den Träger ist natürlich möglich. Selbiges auch ggf. an die Stadt und das Gesundheitsamt als Aufsichtsbehörde.

 
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