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Geschrieben von Suka73 am 11.02.2008, 13:02 Uhr

ich kann Dich komplett verstehen (lang geworden)

Hi, ohne jetzt die anderen Antworten gelesen zu haben. Wenn das tatsächlich DIN ist, dann beschwere Dich. Wobei ich tatsächlich KEIN Karussel kenne, wo sowas drunter liegt. Auch dachte ich immer, unter einer Wippe müssen Gummireifen liegen - ist auch nicht der Fall.

Hast Du jetzt Arbeitsausfall deswegen? Dann hast Du nämlich gute Chancen. Mal davon abgesehen, dass die Krankenkasse eh auf Dich zukommt.

Woher ich das weiß´?

Im Sommer waren mein Sohn und ich an einem Badesee. Bei uns ist offenes Feuer am See VERBOTEN. Mein Sohn ist barfuß in eine alte Feuerstelle reingelaufen. Sie war schwarz-grau, also sah von weitem erstmal aus wie Steine bzw. wie eine ERLOSCHENE Feuerstelle. Mein Sohn ist reingelaufen. Dummerweise glühte das Ding noch so dermaßen, dass man locker hätte Würstel drauf braten können - aber eben UNTER der Kohle.

Mein Sohn hatte Verbrennungen 2. Grades, mußte ebenfalls in die Notaufnahme. Er durfte drei, vier Tage nicht in den Kindergarten (das heißt, ich fiel aus) wegen Infektionsgefahr... überhaupt konnte ich solange nicht mit ihm raus, nur im Kinderwagen. Er war damals drei Jahre alt. Hatte die Füße verbunden, hatte Schmerzen.

Als die Krankenkasse meinen Krankenschein bekam,kam sofort der Rückruf denn auf Simons Krankmeldung war "Unfall" angekreuzt. In dem Moment schaut die Kasse, ob sie überhaupt DIR den Verdienstausfall zahlen müssen ODER ob dafür nicht jemand anderes zuständig wäre. Sprich, jemand irgendeine Aufsichtspflicht verletzt hat, den Unfall verursacht hat - so wie bei Euch in dem Fall mit dem Karussel.

Damals ging das Ganze bis hoch zur GEmeinde und dem Bürgermeister - die natürlich alle Schuld von sich wiesen. Und genau das wird Dir auch passieren. Scheißegal, ob die Gemeinde hätte dafür sorgen müssen, dass abends Polizeistreifen rumlaufen die schauen, ob jemand am See Feuer macht... ICH habe als Mutter (angeblich) in dem Moment die Aufsichtspflicht verletzt. Ich hätte auf mein Kind aufpassen müssen. Natürlich ist das so nicht ganz richtig, denn was die verletzte Aufsichtspflicht angeht da ist unsere Rechtsprechung bei Kindern schon sehr sehr sehr großzügig :o))) Aber VERSUCHEN wird man es auf jeden Fall, und sicher auch bei Dir. WAs hatte das Kind auf diesem Karussel zu suchen? Wo warst Du? Warum hat sie keiner festgehalten? Wenn Du weißt, es verstößt gegen die DIN, warum hast Du sie dann überhaupt raufgesetzt.

Und so Sachen eben.

SEhr viel an Schmerzensgeld wird nicht rausspringen für Dich. Dann noch die Anwaltskosten. Auch wenn wir damals gute Chancen gehabt hätten, wir haben es ebenfalls sein lassen.

Ich würde eher den Weg einschlagen, das öffentlich zu machen. Stadt anschreiben, Leute warnen. Damit sowas nicht noch einmal passiert.

LG Sue

 
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