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Geschrieben von katrin0306 am 11.02.2008, 11:17 Uhr

Verletzung auf Spielplatz

Hallo zusammen,

ich wüßte hierzu gern mal Eure Meinung:

Wir waren gestern auf einem öffentlichen Spielplatz. Sara ist von einem Karussell gestürzt und hat sich am Auge eine Platzwunde zugezogen, die mit zwei Stichen genäht werden mußte, nachdem wir erstmal noch 2,5 Stunden in der Notaufnahme warten mußten.

Nachdem ich nun halbwegs wieder runter gekommen bin (ich mußte sie beim Nähen mit festhalten und bin immer noch völlig neben der Spur, sie hat geschrien und geweint und immer wieder nach mir gerufen), ist mir aufgefallen, daß unter dem Karussell keine Gummimatten ausgelegt waren (meine ich zumindest), sondern da der nackte Beton ist.

Und genau das ist nicht zulässig. Ich überlege jetzt, ob ich nicht mit meinem Anwalt spreche und man da wirklich was machen sollte.

Zum einen geht es mir hierbei natürlich auch um andere Kinder, denen das passieren könnte, zum anderen bin ich wegen der Schmerzen, die Sara erleiden mußte.

Wie seht Ihr das?

Danke für Eure Meinungen.

Liebe Grüße

Katrin

 
14 Antworten:

Re: Verletzung auf Spielplatz

Antwort von Kleine Raupe am 11.02.2008, 11:20 Uhr

Hat sie keine Betäubung bekommen beim Nähen?

Würde schon mal mit dem Anwalt sprechen!

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Re: Verletzung auf Spielplatz

Antwort von doreen_fynn am 11.02.2008, 11:25 Uhr

hallo,

ich hoffe, der kleinen geht es besser und sie vergisst die schmerzen schnell wieder.

sprechen kannst du sicher mit einem anwalt, aber wenn ich ehrlich bin, bezweifel ich, dass du da erfolg haben wirst. denn auf einem öffentlichen spielplatz, bist du als erwachsener in der pflicht auf dein kind aufzupassen und ggf dein kind von noch spielgeräten, für die es zu klein ist, fernzuhalten.

bei uns auf dem spielplatz liegen übrigens auch keine gummimatten drunter.

lg doreen

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@Doreen

Antwort von katrin0306 am 11.02.2008, 11:40 Uhr

"...bist du als erwachsener in der pflicht auf dein kind aufzupassen und ggf dein kind von noch spielgeräten, für die es zu klein ist, fernzuhalten.
"

Siehste, und das stimmt eben nicht.... hab ich mir im Internet angelesen. Da gibts sogar höchstrichterliche Entscheidungen zu dem Thema. Sicher verletzen sich Kinder durchaus mal auf dem Spielplatz. Aber die Stadt muß durch geeignete Bodenbeläge dafür sorgen, daß die Verletzungsgefahr minimiert wird. Dafür gibts sogar eine DIN-Norm (ein Hurra auf Deutschland *lach*)

Und ein fünfjähriges Kind muß ich doch nicht von einem Karussell fern halten....?!?

Ich hab selbst mal beim Anwalt gearbeitet und mit meinem Kollegen telefoniert.

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Hmm...

Antwort von Anita0406 am 11.02.2008, 12:28 Uhr

Ohje, ich hoffe deine Tochter hat sich gut vom Schrecken erholt und es geht ihr wieder gut!

...bei uns gibts viele Spielplätze... mit vielen verschiedenen Geräten... auch Karussel usw....

Nirgends ist eine Gummimatte drunter... und ich habe sie auch noch nie vermisst ehrlich gesagt. Wenn meine Kinder auf dem Spielplatz sind, dann muss ich damit rechnen, dass sie sich verletzen... Es gibt doch x Möglichkeiten sich dort weh zu tun - entweder sie fallen von einem Klettergerüst oder von der Schaukel, verletzen sich an der Rutsche oder sie fahren Karussel und sie hauen sich von mir aus auch den Kopf am Geländer des Karussels an... Überall lauern dort also divesere Gefahren, die zu schweren oder weniger schweren Verletzungen führen können...leider... das ist klar. Aber es passiert nunmal.

Lange Rede kurzer Sinn - wenn du zum Anwalt gehen willst, dann mach es. Ich persönlich würde es nicht tun, denn ich halte es einfach für übertrieben. Man kann sein Kind leider nicht vor allem schützen...

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Frage habe

Antwort von celmin am 11.02.2008, 12:30 Uhr

Hallo,
bei uns stehen diese Karussells auf Sand. Meinst Du diese drehenden Scheiben, wo die Kids durch einen Eingang reingehen und sich auf die Bank setzen können? In der Mitte ist dann diese Scheibe, an denen die Kinder sich drehen (also anschieben) können.
Solche Karussells sollten nicht auf Beton stehen.
Gruß
Iris

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Re

Antwort von katrin0306 am 11.02.2008, 12:32 Uhr

Nee, war ein richtiges Karussell. Ich hab mich jetzt mal schlau gemacht, es gibt in der Tat eine EU-Norm für sowas. Bis Fallhöhe 0,6 m darf Beton drunter sein...

Danke für Eure Stellungnahmen....

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@Katrin0306

Antwort von mucki+ninchen am 11.02.2008, 12:41 Uhr

Hallo Katrin,

ich kann verstehen dass du sauer bist, erst recht wenn die Wunde genäht werden musste.

Aber bevor du zum Anwalt gehst, lass mal zwei drei Tage verstreichen.

Und zu den DIN-Normen. Meist ist es doch so, dass diese Normen für neue Spielplätze, Spielplätze bei Schulen oder in Kigas gelten. Nur weil es eine DIN gibt heißt es nicht, dass alle alten Spielplätze überholt werden sollen!

Unsere neuen Spielplätze in der Gegend sind alle mit Fallschutzsand etc. ausgestattet, die alten aber eben nicht.

LG und alles Gute für deine Tochter,

Sylvia

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ich kann Dich komplett verstehen (lang geworden)

Antwort von Suka73 am 11.02.2008, 13:02 Uhr

Hi, ohne jetzt die anderen Antworten gelesen zu haben. Wenn das tatsächlich DIN ist, dann beschwere Dich. Wobei ich tatsächlich KEIN Karussel kenne, wo sowas drunter liegt. Auch dachte ich immer, unter einer Wippe müssen Gummireifen liegen - ist auch nicht der Fall.

Hast Du jetzt Arbeitsausfall deswegen? Dann hast Du nämlich gute Chancen. Mal davon abgesehen, dass die Krankenkasse eh auf Dich zukommt.

Woher ich das weiß´?

Im Sommer waren mein Sohn und ich an einem Badesee. Bei uns ist offenes Feuer am See VERBOTEN. Mein Sohn ist barfuß in eine alte Feuerstelle reingelaufen. Sie war schwarz-grau, also sah von weitem erstmal aus wie Steine bzw. wie eine ERLOSCHENE Feuerstelle. Mein Sohn ist reingelaufen. Dummerweise glühte das Ding noch so dermaßen, dass man locker hätte Würstel drauf braten können - aber eben UNTER der Kohle.

Mein Sohn hatte Verbrennungen 2. Grades, mußte ebenfalls in die Notaufnahme. Er durfte drei, vier Tage nicht in den Kindergarten (das heißt, ich fiel aus) wegen Infektionsgefahr... überhaupt konnte ich solange nicht mit ihm raus, nur im Kinderwagen. Er war damals drei Jahre alt. Hatte die Füße verbunden, hatte Schmerzen.

Als die Krankenkasse meinen Krankenschein bekam,kam sofort der Rückruf denn auf Simons Krankmeldung war "Unfall" angekreuzt. In dem Moment schaut die Kasse, ob sie überhaupt DIR den Verdienstausfall zahlen müssen ODER ob dafür nicht jemand anderes zuständig wäre. Sprich, jemand irgendeine Aufsichtspflicht verletzt hat, den Unfall verursacht hat - so wie bei Euch in dem Fall mit dem Karussel.

Damals ging das Ganze bis hoch zur GEmeinde und dem Bürgermeister - die natürlich alle Schuld von sich wiesen. Und genau das wird Dir auch passieren. Scheißegal, ob die Gemeinde hätte dafür sorgen müssen, dass abends Polizeistreifen rumlaufen die schauen, ob jemand am See Feuer macht... ICH habe als Mutter (angeblich) in dem Moment die Aufsichtspflicht verletzt. Ich hätte auf mein Kind aufpassen müssen. Natürlich ist das so nicht ganz richtig, denn was die verletzte Aufsichtspflicht angeht da ist unsere Rechtsprechung bei Kindern schon sehr sehr sehr großzügig :o))) Aber VERSUCHEN wird man es auf jeden Fall, und sicher auch bei Dir. WAs hatte das Kind auf diesem Karussel zu suchen? Wo warst Du? Warum hat sie keiner festgehalten? Wenn Du weißt, es verstößt gegen die DIN, warum hast Du sie dann überhaupt raufgesetzt.

Und so Sachen eben.

SEhr viel an Schmerzensgeld wird nicht rausspringen für Dich. Dann noch die Anwaltskosten. Auch wenn wir damals gute Chancen gehabt hätten, wir haben es ebenfalls sein lassen.

Ich würde eher den Weg einschlagen, das öffentlich zu machen. Stadt anschreiben, Leute warnen. Damit sowas nicht noch einmal passiert.

LG Sue

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Re: Verletzung auf Spielplatz

Antwort von Mama von Joshua am 11.02.2008, 13:09 Uhr

Ich finde die Reaktion von dir leicht übertrieben, denn ich denke, die Platzwunde wäre auch so dagewesen.

Wir haben schon x Stürze, ausgekugelte Gelenke und Platzwunden hinter uns (teilweise auch aus dem Kiga) und nie wäre ich bisher auf die Idee gekommen, deshalb zum Anwalt zu rennen. Sowas gehört einfach zum großwerden dazu und lässt sich nicht vermeiden.

LG

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Die Vorschriften müssen umgesetzt werden...

Antwort von lenamama99 am 11.02.2008, 13:21 Uhr

und ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass Beton im Fallraum überhaupt zugelassen ist.

Wie einige schreiben, es sei nur bei den neuen Spielplätzen so, dann ruft bei der Stadt an und fordert nachbesserung.

Mein Mann ist in der Kontrolle für die öffentlichen Spielplätze und daher weiß ich, dass notfalls nachgebessert werden muß. Hier sind sie sehr gewissenhaft, er hat einen genauen Plan nach dem die einzelnen Geräte untersucht werden müssen.

LG Ute

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Ich hab mich jetzt dann auch ...

Antwort von katrin0306 am 11.02.2008, 13:50 Uhr

... schon etwas beruhigt.

Arbeitsausfall hatte ich deswegen übrigens nicht. Heut morgen war Sara auf dem Weg in den KiGa noch recht weinerlich, als ihre beste Freundin 2 Stunden später im KiGa ankam, war Sara schon wieder die alte "Rampensau", die ich kenne, hat ganz cool getan und den Oberlehrer raushängen lassen....

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Re: Verletzung auf Spielplatz

Antwort von berita am 11.02.2008, 18:56 Uhr

Ich würde mich eher ans Ordnungsamt wenden, oder wer immer für den Spielplatz verantwortlich ist.

Auf Schmerzensgeld würde ich nicht spekulieren, dass ist doch in Deutschland ein Witz, selbst wenn etwas wirklich schlimmes passiert und bei euch war es nur eine Platzwunde.

Gute Besserung für deine Tochter!
Berit

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Warum hast Du Dein Kind dann drauf gesetzt???

Antwort von Elvissa am 11.02.2008, 19:53 Uhr

Und wenn was passiert ist auf die Mängel hinweisen.
Du als Mutter solltest Dich dann besser vorher von der Tauglichkeit solcher Geräte überzeugen.

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Re: @Elvissa

Antwort von katrin0306 am 12.02.2008, 8:47 Uhr

Also mal ganz ehrlich: Mein Kind ist 5 Jahre alt. Ich muß sie nirgendwo drauf setzen, das schafft sie wohl schon alleine. Vom ordnungsgemäßen Zustand des Spielgerätes habe ich mich überzeugt, allerdings hab ich nicht alle Vorschriften dieses Landes im Kopf, im speziellen nicht die DIN EN 1177 (jetzt weiß ich es allerdings).

Meine Güte! Ich möchte Dich mal sehen, wirklich.

EOD!

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