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Geschrieben von sommer13 am 05.07.2013, 22:33 Uhr

Elternbetrag Kindergarten

Auf keinen Fall gefallen lassen!
Wir mussten auch den Steuerbescheid und Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate einreichen.
Du kannst Deinen Einspruch gegen den Bescheid eigentlich auch gleich mit dem Steuerbescheid begründen. Verweise auf das dort ermittelte Jahreseinkommen und dass Du daher die Höhe der Festsetzung nicht nachvollziehen kannst und als unbegründet siehst. Zur Not muss der Arbeitgeber bestätigen, dass keine Sonderzahlungen durch ihn geleistet werden.

Viel Glück!

 
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