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Geschrieben von emilie.d. am 02.04.2017, 19:59 Uhr

Eine Mutter muss i.d.R. aber nicht 5 Fünfjährige beaufsichtigen.

Und wie Du richtig schreibst, ertrinken auch den Eltern Kinder. Trotz besserer Vorraussetzungen.
Ich habe bei unserer Kinderfrau und unserer Verwandschaft überhaupt keine Bedenken, unsere Kinder übernachten zu lassen bzw. mit ans Meer fahren zu lassen. In der Situation, wie die AP sie schildert (Premiere, unerfahrene Erzieherinnen), würde ich entweder selbst mitfahren oder mein Kind daheim lassen.
In Porta Westfalica ist einer Tamu ein Kind in einem Kübel ertrunken. Es standen 10 cm Wasser drin, sie hatte das Kind nur Minuten aus den Augen verloren.
Wie gesagt, bei erfahrenen Leuten wäre das für mich eine andere Geschichte. Und bei meiner Familie und Kinderfrau auch, da ist das Erwachsenen-Kind Verhältnis 1:1 und die wissen auch genau, wo sie bei meinem Ältesten aufpassen müssen.

 
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