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Geschrieben von psb am 02.03.2008, 15:39 Uhr

das ist ne gute frage...

so genau stehts im gesetz nicht drin. ABER: die kindergärten bekommen weniger kohle, wenn die kinder die stunden nicht ausnutzen und dabei die toleranzgrenze unterschreiten (§19)


damit bist zu zwar erstmal nicht gesetzlich verpflichtet, dein kind die vollen 25,35 oder 45 stunden da zu lassen, ABER du schließt ja einen betreuungsvertrag ab, den unterschreibst du und erklärst dich so damit einverstanden.

ich hab nen betreuungsvertrag im netz gefunden, da steht: "das kind wird zu folgenden zeiten betreut:..." rein rechtlich gesehen unterschreibst du also, dass du dein kind für 25,35 oder 45 stunden im kiga lässt.

da der kiga auf seine kohle angewiesen ist, muss er entweder zusehen, dass er die kinder mit berufung auf den abgeschlossenen vertrag die entsprechenden zeiten dabehält, oder er muss bescheißen, so einfach ist das...

 
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