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Geschrieben von Bubbles am 26.01.2013, 19:13 Uhr

Anerkennung von Erziehungszeiten

Versteh ich nicht - die wird doch rückwirkend gemacht, die Anerkennung. Ich habe das für beide Kinder erst gemacht, nachdem Kind 2 drei Jahre alt wurde. Du musst, wenn ich mich recht erinnere, eine komplette Aktualisierung machen, also auch Studium und alles andere, was nicht zu einer Versicherungspflicht führt, nachweisen.

Vielleicht reden wir jetzt aber auch von zwei verschiedenen Dingen... Ruf doch einfach am Montag mal an, dann können die dir direkt auch sagen, welche Unterlagen du sonst noch mitbringen musst.

 
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