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Geschrieben von fräuleinsonnenschein am 26.01.2013, 10:48 Uhr

Anerkennung von Erziehungszeiten

Hallo Ihr Lieben,

nach langer Pause bin ich auch mal wieder hier unterwegs und hoffe auf Euren Rat.
Unsere Tochter ist inzwischen 4 Jahre. Nachdem ich fast bis zu ihrem 3.Geburtstag mit ihr zu Hause war, gehe ich wieder arbeiten und sie in den Kiga. Vor kurzem erhielt ich ein Schreiben von meiner privaten Rentenversicherung, dass ich für das Vorjahr Zulageberechtigung angegeben habe aufgrund von Erziehungszeiten, die aber bei der DRV nicht hinterlegt sind. Da müsste ich einen Antrag stellen auf Anerkennung der Erziehungszeiten. Jetzt habe ich mal online in diesen Antrag reingeschaut, total umfangreich und man muss das bis zwei Monate vor der Erziehungszeit den Antrag stellen. Da ich erst 2 Jahre in Elternzeit war und dann "freiwillig pflichtversichert" war, war ich der Meinung das wird automatisch als Erziehungszeit gezählt. Habt ihr so einen Antrag ausgefüllt oder wie habt ihr das geregelt?

Danke und LG!

 
3 Antworten:

Re: Anerkennung von Erziehungszeiten

Antwort von Bubbles am 26.01.2013, 19:13 Uhr

Versteh ich nicht - die wird doch rückwirkend gemacht, die Anerkennung. Ich habe das für beide Kinder erst gemacht, nachdem Kind 2 drei Jahre alt wurde. Du musst, wenn ich mich recht erinnere, eine komplette Aktualisierung machen, also auch Studium und alles andere, was nicht zu einer Versicherungspflicht führt, nachweisen.

Vielleicht reden wir jetzt aber auch von zwei verschiedenen Dingen... Ruf doch einfach am Montag mal an, dann können die dir direkt auch sagen, welche Unterlagen du sonst noch mitbringen musst.

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Re: Anerkennung von Erziehungszeiten

Antwort von Clivi8 am 26.01.2013, 20:45 Uhr

Hallo,

unser Sohn ist jetzt 4 und ich war auch vor ca. zwei Wochen bei der RentenV, um meine Erziehungszeit nachtragen zu lassen. Mach doch einfach einen Termin und lass es dir erklären bzw. nachtragen.

LG

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Re: Anerkennung von Erziehungszeiten

Antwort von platschi am 28.01.2013, 21:58 Uhr

Also ich habe auch erst Ende letzten Jahres den Antrag wegen der Kindererziehungszeiten gestellt - mein Großer ist acht Jahre und die Kleine vier. Das erfolgt problemlos, Antrag ausfüllen, zur Rentenversicherung schicken und dann béarbeiten die das.

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