Hochzeit

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Geschrieben von zschnecke am 22.02.2021, 16:07 Uhr

Beratung Hochzeit

Hallo,

ich würde vor der Ehe und dem Hauskauf folgendes notariell regeln:

- Was passiert mit dem Haus, wenn ein Ehepartner verstirbt. Erbt der Überlebende? Was passiert wenn der Überlebende wieder heiratet - dann wäre ggf. die neue Ehefrau, Kinder der zweiten Ehe etc. erbberechtigt. Oder möchtest du, dass ausschließlich deine Kinder deinen Hausanteil erben?

- Was passiert im Falle einer Trennung mit dem Haus? Darf der Partner bei dem die Kinder überwiegend sind ggf. im Haus bleiben und die Auszahlung aus dem Haus erfolgt erst, wenn die Kinder flügge sind? Wie wird die Nutzung des Hauses dann verrechnet/bewertet.

- Wer übernimmt die Vermögensvormundschaft für die Kinder beim Tod der Eltern, Eine Immobilie ist ein erhebliches Vermögen, dass gut verwaltet werden will. Sollen die Kinder schon mit der Volljährigkeit Zugriff auf das gesamte Vermögen haben oder ist der Zugriff erst später z.B. im Alter von 26 Jahren möglich? Grundsätzlich wer kümmert sich um die Kinder? Mann kann das zwar nicht verbindlich verfügen, aber einen Vorschlag für einen Vormund/Betreuer machen (dem folgt das Familiengericht dann auch meistens). Den Verwaltung des Vermögens kann man verbindlich festlegen.

- Auf jeden Fall im Vorfeld definieren, wer welches Vermögen mit in die Ehe gebracht bzw. ins Haus investiert hat. Werden immaterielle Leistungen (handwerkliche Arbeiten) als Investition/Kapital angerechnet?

Ich denke, dass ein Notar noch einige weitere gute Punkte, die vor einer Eheschließung und einem Immobilienkauf geregelt werden sollten benennen wird.

Ich bin der Meinung, wenn man sich wohlgesonnen ist läßt sich alles viel fairer und ausgeglichener regeln, als wenn man im "Ehe"-Streit verhandeln muss oder unter dem Eindruck eines Schicksalsschlages.

 
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