Geschrieben von 4hamänner am 22.04.2009, 11:22 Uhr |
@thn05
Hallo,
ich fragte, weil es bei uns in Sachsen ähnlich läuft (mit der Einschulung ...). Man kann aber eine Rückstellung beantragen, wenn in dem Jahr eine Entwicklung zu erwarten ist (besonders wenn sich dadurch der Förderbedarf ändert). Das SPZ kann euch da behilflich sein!
Was die heilpädagogische Förderung im Kindergartenalter betrifft, gibt es außer dem Weg über das SPZ auch den über die Frühförderstelle, die dann alle Fördermaßnahmen koordiniert (wird 1 x im Jahr beim Sozialamt beantragt).
Ich glaube, dass die Regelungen in Sachsen und in Bayern sehr ähnlich sind, so dass eine Rückstellung vielleicht doch möglich ist?
LG
Anja
- Wie weit ist nun die Differenz in der Entwicklung? - susip1 21.04.09, 17:46
- Re: Wie weit ist nun die Differenz in der Entwicklung? - wickiemama 21.04.09, 19:12
- Re: Wie weit ist nun die Differenz in der Entwicklung? - Hasemann 21.04.09, 20:01
- @Hasemann - wickiemama 22.04.09, 9:52
- Re: Wie weit ist nun die Differenz in der Entwicklung? - thn05 21.04.09, 21:53
- @thn05 - 4hamänner 21.04.09, 23:00
- Re: @4hamänner - thn05 22.04.09, 8:15
- Re: @thn05 - 4hamänner 22.04.09, 11:22
- Re: @4hamänner - thn05 22.04.09, 14:08
- Re: @thn05 - 4hamänner 22.04.09, 11:22
- Re: @4hamänner - thn05 22.04.09, 8:15
- @thn05 - 4hamänner 21.04.09, 23:00
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