Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von 4hamänner am 22.04.2009, 11:22 Uhr

@thn05

Hallo,

ich fragte, weil es bei uns in Sachsen ähnlich läuft (mit der Einschulung ...). Man kann aber eine Rückstellung beantragen, wenn in dem Jahr eine Entwicklung zu erwarten ist (besonders wenn sich dadurch der Förderbedarf ändert). Das SPZ kann euch da behilflich sein!

Was die heilpädagogische Förderung im Kindergartenalter betrifft, gibt es außer dem Weg über das SPZ auch den über die Frühförderstelle, die dann alle Fördermaßnahmen koordiniert (wird 1 x im Jahr beim Sozialamt beantragt).

Ich glaube, dass die Regelungen in Sachsen und in Bayern sehr ähnlich sind, so dass eine Rückstellung vielleicht doch möglich ist?

LG
Anja

 
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