Geschrieben von ellert am 28.02.2005, 0:28 Uhr |
stundenweise verhinderungspflege ist kein Rechtsanspruch
hallo nochmals
leider ist das Stundenweise eine Absprache der meissten gesetzlichen Kassen an die sich die private nicht halten muss.
Wir hatten da schon die Rechtsanwältin der Lebenshilfe drin leider recht erfolglos ....
Es geht irgendwie auch ohne, frei nach dem Motto Babysitter muss ich auch bei gesunden Kindern bezahlen, und so ist es halt.
Wir bekämen diesen Sonderbedarf vierhundertirgendwas Euro
aber da haben wir noch niemanden gefunden, da die Lebenshilfe damit Probleme hat, da die die Kräfte nur gering zahlen dürfen und so keine Leute finden---
dagmar
- behinderten sohn - doren98 27.02.05, 14:10
- Re: behinderten sohn - ellert 27.02.05, 14:22
- Re: behinderten sohn - doren98 27.02.05, 14:49
- Re: behinderten sohn - Chairili 27.02.05, 15:25
- @ Chairili - Ellert 27.02.05, 16:38
- Re: @ Ellert - chairili 27.02.05, 20:20
- stundenweise verhinderungspflege ist kein Rechtsanspruch - ellert 28.02.05, 0:28
- Re: @ Ellert - chairili 27.02.05, 20:20
- danke chairili - Doren98 03.03.05, 8:00
- @ Chairili - Ellert 27.02.05, 16:38
- @ doren98 --- Noch Ideen---- - ellert 27.02.05, 16:44
- Re: @ doren98 --- Noch Ideen---- - Lumbeck_on_tour 27.02.05, 20:09
- Re: behinderten sohn - Chairili 27.02.05, 15:25
- Re: behinderten sohn - doren98 27.02.05, 14:49
- Re: behinderten sohn - ellert 27.02.05, 14:22