Geschrieben von jean am 10.12.2003, 17:30 Uhr |
Blindenhilfe
Liebe Conny,
Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung, zumindestens bei uns in Brandenburg. Du mußt Dich an Dein zuständiges Sozialamt wenden und BLINDENGELD beantragen geht aber nur wenn Dein Kind das Merkzeichen BL im Schwerbehindertenausweiss hat. Falls Deine Tocheter das BL nicht hat stelle ein Änderungsantrag beim Versorgungsamt. Falls doch beantrage Blindengeld und Blindenhilfe beim Soz-Amt, letzteres ist Einkommens und Vermögensabhängig.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen und wünsche Dir viel Kraft beim Kampf mit den Behörden.
liebe Grüße
Jean
- Blindenhilfe - Conni 10.12.03, 13:40
- Re: Blindenhilfe - jean 10.12.03, 17:30
- Re: Blindenhilfe - Birgit1971 10.12.03, 18:48