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Geschrieben von Janny0670 am 27.01.2004, 21:00 Uhr

Behindertenausweis-Einspruch, hat jemand Erfahrung?

Hallo!

Vielleicht erinnert sich jemand an uns. Poste hier nicht so oft, hoffe aber ihr könnt mir mal wieder helfen. Wir haben vor ein paar Tagen den Behindertenausweis für unsere Tochter bekommen. Die Diagnose vom Arzt aus dem SPZ lautet Zentrale Koordinationsstörung mit Spastik in den Beinen, leichte Entwicklungsverzögerung. Wir haben jetzt 50 % bekommen für die Entwicklungsverzögerung. ZKS und Spastik sind überhaupt nicht erwähnt. Müßten wir nicht gerade dafür den Ausweis bekommen? Weiß jemand, wie das abläuft, besorgen die sich vom Amt irgendwelche Arztberichte oder so? Soll ich jetzt Widerspruch einlegen? Wenn ja, wie mach ich das? Brauch ich ein Formular oder schreib ich einfach einen Brief? Leg ich ´ne Kopie vom letzten Arztbericht bei?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!!

Tausend Grüße
Janny

 
8 Antworten:

Re: Behindertenausweis-Einspruch, hat jemand Erfahrung?

Antwort von kikipt am 27.01.2004, 21:18 Uhr

bei den besonderen kindern
weiss nicht ob www.besondere-kinder.de
oder www.besondere.kinder.de ist
probier es aus
dort haben sie alles drinnen was in dem fall wichtig ist
halte euch die daumen

Cristina

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Re: Behindertenausweis-Einspruch, hat jemand Erfahrung?

Antwort von Heike71 am 27.01.2004, 23:40 Uhr

Du kannst Formlos denm Bescheid widersprechen. Ich würde das ganze noch begründen, und die aktuellen Befunde per Kopie dazu geben. Ich kann mir vorstellen, das die Diagnose der ZKS etwas zu schwammig ist, es sei den,es steckt etwas anderes dahinter, z.B. Cerebralparese, da müßte es % geben.

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Re: Behindertenausweis-Einspruch, hat jemand Erfahrung?

Antwort von SabsZ am 28.01.2004, 17:26 Uhr

Hallo Janny,

bin gerade zu ,um zu suchen...wie alt ist denn deine Tochter und welche gesundheitl.Problenme hat sie denn momentan konkret,was kann sie nicht,nur mit Mühe oder Hilfestellung....
Du hast ja mit deinem SBA-Antrag sicherlich auch alle beteiligten Docs der Schweigepflicht entbunden....somit dürfte das Versorgungsamt alles haben an Befunden (wird alles eingefordert).

Du kannst aber auch auf dem Versorgungsamt Einsicht in Akte erhalten-haben wir auch Anfang des Jahres gemacht.

Für die Festellung des Behinderungsgrades und der evtl. Merkzeichen gibt es Standards,die angewendet werden.

Brauchst du Link dazu,um nachschauen zu können?
Wenn gib Bescheid,schaue abends nochmal rein ins Forum.

LG

Sabine

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Re: Behindertenausweis-Einspruch, hat jemand Erfahrung?

Antwort von Sabrinau am 28.01.2004, 18:24 Uhr

Hallo Janny,

leider hast du nicht geschrieben, ob deine Tochter laufen und sprechen kann und wie alt sie überhaupt ist. Das ist für die Vermerke im Ausweis sehr wichtig.
Wir haben 80% bekommnen, aber Jan kann mit seinen 28 Monaten auch weder laufen noch sprechen und ist teilweise auf dem Stand eines wenige Monate alten Babys.
Ich denke, du setzt sich am Besten erst mal mit dem zuständigen Amt in Verbindung und klärst deine Situation.

Viele Grüße,
Sabrina mit Jan

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Re: also...

Antwort von Janny0670 am 28.01.2004, 20:51 Uhr

Hallo!

Danke schon mal für Eure Antworten!!!
Also meine Tochter ist jetzt 21 Monate alt, ein Frühchen aus der 29+1 SSW. Sie kann gut krabbeln, stellt sich an den Möbeln hin, läuft auch daran lang. Alleine laufen kann sie nicht, auch nicht alleine stehen, frei sitzen so lala. Sitzt nur gut im Zwischenversensitz. Die Diagnose haben wir seit Oktober, bis dahin war sie nur entwicklungsverzögert. Laut letzten Bericht ist jetzt aber nur noch ihr Laufalter verzögert. Deswegen wundert mich, daß wir den Ausweis nur wegen Entwicklungsverzögerung bekommen haben. Denn der Arzt im SPZ hat uns gesagt, daß wir den beantragen sollen nach der Diagnose. Bei Anfragen wird er das ja dann auch so weitergegeben haben, denk ich mal. Ich werd da mal anrufen, hoffentlich krieg ich da telefonisch Auskunft.

Ganz lieben Dank Euch noch mal!

Janny

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Re: Behindertenausweis-Einspruch, hat jemand Erfahrung?

Antwort von SabsZ am 28.01.2004, 21:37 Uhr

Hallo Janny,

hab mir dein Posting noch einmal in Ruhe durchgelesen und mir stellt sich die Frage,was durch einen Widerspruch erreicht werden soll??
Geht es dir um mehr Prozente oder um Merkzeichen??
In Frage käme ja allerhöchstens G,aber dazu müssen alleine für die erhebliche Einschränkung der Gehfähigkeit 50 % zugesprochen werden und wie ich es herauslese,auch aus deinem späteren Posting,sind die 50 % auf komplette Entwicklungsverzögerung bezogen,nicht auf Gehfähigkeit alleine.

Ob so oder so formuliert,meinst du,es würde am SBA etwas ändern?
Ich denke,momentan eher nicht.....

Übrigens,Widerspruch kannst du ganz formlos per Post,Fax,Mail,persönlicher Niederschrift einreichen-nur die Frist muß gewahrt werden.

Also wie gesagt,bevor du Widerspruch einlegst,erst im Klaren sein,was erreicht werden soll.


Hier ein Link zum Nachlesen

http://www.versorgungsverwaltung-baden-wuerttemberg.de/vvbw/feststellgschwbg.html

ich hoffe das Reinkopieren klappt

Liebe Grüße

Sabine

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Re: Behindertenausweis-Einspruch, hat jemand Erfahrung?

Antwort von Sabrinau am 28.01.2004, 22:31 Uhr

Hallo Janny,

ich möchte mich den Worten von Sabine anschließen.
Es kommt außerdem durchaus öfter vor, dass auch "normal" entwickelte Kinder erst mit zwei Jahren laufen lernen und deine Tochter ist ja auch noch nicht einmal zwei Jahre alt. Deshalb glaube ich auch nicht, dass du mit einem Widerspruch Erfolg haben wirst.
Und mal ehrlich: Für 80 oder gar 100 % scheint mir deine Tochter deiner Beschreibung nach zu urteilen auch motorisch viel "zu fit" zu sein.
Anders sähe es natürlich aus, wenn sie schon den vierten oder gar fünften Geburtstag gefeiert hätte und jetzt erst anfangen würde zu sitzen oder sich an Möbeln entlang zu hangeln.
Ich weiß eigentlich nur von tatsächlich mehrfach behinderten und meistens auch älteren Kindern, denen 80-100% zugestanden wurde.

Viele Grüße,
Sabrina

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Habt vielen Dank für Euren Rat!!!! Habt mir sehr geholfen!!!

Antwort von Janny0670 am 29.01.2004, 11:59 Uhr

ji

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