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Geschrieben von sun1024 am 03.02.2009, 10:20 Uhr

@sun1024

Okay, falsch ausgedrückt, ich glaub das war auch nur einer der Gründe, warum sie es für _sinnvoll_ gehalten haben, dass Lehrer Beamte ist. Zwingend ist das nicht, das stimmt.

Muss aber noch mal wiederholen, dass eine normale Notenvergabe kein Verwaltungsakt ist. Beschweren kann ich mich immer, klar. Bei einer normalen Note beschwert man sich bei der Schulleitung, dann entscheidet sich der Lehrer evtl. um, oder die Schule legt den Beschwerdevorgang der Schulaufsichtsbehörde zur Entscheidung vor.

Zeugnisse, die zur Versetzung, Entlassung, Aufnahme o.ä. führen, sind Verwaltungsakte. Hier ist der Weg des Widerspruchs erst mal derselbe - aber hier können Eltern, wenn sie mit der Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde nicht zufrieden sind, Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Das können sie bei 'ner normalen Note nicht.

Aber das ist eh alles ziemlich abstrakt und ich hoffe mal beide Fälle sind möglichst nie nötig...

*handgeb*

LG sun

 
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