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Geschrieben von glückskugel am 01.02.2009, 14:11 Uhr

@IngeA und @ all wegen verbeamteten Lehrern

Huhu,

das muss Dir gar nicht unangenehm sein, dass Du das nicht wusstest. In den östlichen Ländern sind die Lehrer ganz überwiegend nicht verbeamtet. Nur die Schulleiter und auch die nicht alle.

Das wissen aber die wenigsten. Richtig schlimm finde ich nur, wenn das Journalisten nicht wissen bzw. nicht richtig recherchieren. Erst kürzlich war im Stern wieder ein Artikel zum Thema: Alle Lehrer sind verbeamtete Drückeberger und Faulpelze, die auch noch massig Kohle scheffeln. Eine Freundin von mir (Grundschullehrerin in Sachsen) hat deshalb ihr Stern-Abo gekündigt ;-).. Es entspricht einfach nicht der Realität im Osten. Hier verdient ein angestellter GS-Lehrer je nach Dienstalter etwa 1500 bis 2000 Netto in Vollzeit. Reich wird man so nicht. Deshalb kann ich den Ärger verstehen, wenn pauschale Fehldarstellungen gemacht werden.

Natürlich steht es jedem frei, auch woanders hin zu gehen. Zum Glück für unsere Kinder bleiben auch noch ein paar hier.

Im aktuellen Tarifstreit geht es übligens um 8 Prozent mehr. Am Ende werden es vielleich 4. Also meine volle Unterstützung haben die Lehrer. Schulgebäude sanieren ist zwar auch sinnvoll, aber man muss auch mal in die Köpfe investieren und nicht nur in die Mauern.

LG,
Stefanie

 
6 Antworten:

Re: @IngeA und @ all wegen verbeamteten Lehrern

Antwort von momworking am 01.02.2009, 18:04 Uhr

Hallo Stefanie,
ach weißt du, in anderen Bundesländern ist es ja auch nicht besser.
Ich kann mich erinnnern, dass damals (ohweh...) als ich als Referendarin anfing, sehr viele Lehrer aus Thüringen in Hessen angefangen haben, weil sie in Hessen noch verbeamtet wurden.
Aber mittlerweile ist das ja auch vorbei. Um als Grundschullehrer verbeamtet zu werden, musst du schon zwei 1er Examen vorweisen...
Warteliste nützt rein gar nichts.
Insofern bringt auch ein Länderwechsel nichts.
VlG
Annette

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Soweit ich weiß, sind Lehrer aber in Sachsen-Anhalt verbeamtet....

Antwort von Nathalie B. am 01.02.2009, 20:25 Uhr

... und verdienen somit auch mehr als unsere sächsische. Das wurde mir von einem sächsischen Lehrer erzählt, der jedoch in Sachsen im großen und ganzen glücklich ist.

Das Problem ist aber, daß viele Länder im Westen wieder Lehrer verbeamten, um sie somit in Zeiten von Lehrermangel zu binden. Vor ca. 6-7 Monaten war ein großer Artikel im Spiegel darüber, wie viele Schulen in den neuen Bundesländern besonders in Grenzgebiet zu den alten Bundesländern Lehrer an den Westen verlieren, da die alten Bundesländer das Beamtentum für Lehrer wieder eingeführt haben und bessere Gehälter bieten. Wie immer sind Presseartikel mit Vorsicht zu genießen, jedoch wurde mir der Trend von Lehrern selbst bestätigt.

In unserem sächsichen Fall würde ich mich natürlich darüber freuen, wenn sie tatsächlich etwas mit ihrem Streik erreichen, wenn sie uns somit erhalten bleiben, und wir deshalb nicht noch mehr Flucht in den Westen befürchten müssen.

LG
Nat

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Re: @IngeA und @ all wegen verbeamteten Lehrern

Antwort von sun1024 am 01.02.2009, 20:50 Uhr

Ich war in Baden-Württemberg (verbeamtete) Lehrerin, und an meiner Schule war knapp die Hälfte des Lehrpersonals verbeamtet, der Rest angestellt.

Fand ich persönlich ziemlich albern. Dass Lehrer verbeamtet werden, wird ja nun seit Ewigkeiten damit gerechtfertigt, dass sie Verwaltungsakte* vorzunehmen haben, und dafür müsste man verbeamtet sein. So wurde uns damals in "Schul- und Beamtenrecht" beigebracht.
Komisch nur, dass die angestellten Lehrer ja ganz genau die gleichen Verwaltungsakte machen, ohne dass wer meckert.
Also für mich ist damit die ganze Verbeamterei hinfällig. Entweder sie ist rechtlich NOTWENDIG, dann aber für alle, und ohne Alternative, oder sie ist nicht zwingend notwendig, dann kann man sie auch lassen. So Zwischenlösungen mit "ein Teil ja, ein Teil nein" finde ich reichlich seltsam.

Das nur am Rande...

LG sun



*Verwaltungsakt laut wikipedia_ "Der Verwaltungsakt bezeichnet eine Form des Handelns staatlicher Organe zur einseitig verbindlichen (hoheitlichen) Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts."
Dazu gehört z.B. das Erteilen eines Versetzungszeugnisses, weil man damit den Status des Bürgers ja verändert (vom 7.- zum 8.-klässler oder so). Gegen Verwaltungsakte kann man Widerspruch einlegen (im Gegensatz zu normalen Noten etc., darüber kann man sich nur beschweren, keinen Widerspruch einlegen).

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Dass wieder mehr verbeamtet wird, liegt daran, ...

Antwort von mozipan am 01.02.2009, 21:46 Uhr

...dass ein Angestellter im öffentlichen Dienst den Staat teurer kommt als ein Beamter in gleicher Position. Das hat man, als der Trend weniger zu verbeamten eingeführt wurde, nicht bedacht und erst später bemerkt. Daher geht man wieder mehr zum Beamtentum über. Außerdem kann man bei den Beamten die Arbeitszeit erhöhen und das Jahreseinkommen kürzen, ohne dass dieser sich beschweren (streiken kann). Daher wird dort auch zuerst abgespeckt.

Die "Netto"-Gehälter der Beamten sind zwar höher aber da ist z.B. noch keine KV abgezogen, im gegensatz zum Angestellten, wo diese abgezogen wird, bevor an den AN ausgezahlt wird.

Das bezieht sich jetzt auf sämtliche Beamte, nicht speziell auf Lehrer. Aber hier insbesondere auf Bundesbeamte, also nicht die Lehrer an vorderster Front.

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@sun1024

Antwort von glückskugel am 02.02.2009, 7:11 Uhr

Huhu,

ja, Beamte sind erstmal billiger und später in der Rente viel teurer. Und da die meisten (Landes)Politiker aber nicht viel weiter als eine Legislaturperiode denken können, wird wieder mehr verbeamtet. Wie man später die Pensionen bezahlen soll, bleibt offen.

Das was ihr über den Verwaltungsakt gelernt habt ist Unsinn. Jeder kleine Angestellte kann mir einen Strafzettel schreiben, eine Straßenausbaurechnung schicken oder eben Noten geben. Das sind alles VA und ich kann mich gegen Verwaltungshandeln immer beschweren, egal wer da gehandelt hat. Sonst hätte es der Staat mit seiner Einstellungspolitik ja in der Hand, ob ich mich als Bürger beschweren kann. Bevor jetzt alle gegen die nächsten Zeugnisse Widerspruch einlegen: Das ist fast aussichtslos, da dort eine sehr große pädagogische Freiheit besteht (zum Glück) und man im Grunde nur Verfahrensfehler rügen kann.

LG,
Stefanie

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Re: @sun1024

Antwort von sun1024 am 03.02.2009, 10:20 Uhr

Okay, falsch ausgedrückt, ich glaub das war auch nur einer der Gründe, warum sie es für _sinnvoll_ gehalten haben, dass Lehrer Beamte ist. Zwingend ist das nicht, das stimmt.

Muss aber noch mal wiederholen, dass eine normale Notenvergabe kein Verwaltungsakt ist. Beschweren kann ich mich immer, klar. Bei einer normalen Note beschwert man sich bei der Schulleitung, dann entscheidet sich der Lehrer evtl. um, oder die Schule legt den Beschwerdevorgang der Schulaufsichtsbehörde zur Entscheidung vor.

Zeugnisse, die zur Versetzung, Entlassung, Aufnahme o.ä. führen, sind Verwaltungsakte. Hier ist der Weg des Widerspruchs erst mal derselbe - aber hier können Eltern, wenn sie mit der Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde nicht zufrieden sind, Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Das können sie bei 'ner normalen Note nicht.

Aber das ist eh alles ziemlich abstrakt und ich hoffe mal beide Fälle sind möglichst nie nötig...

*handgeb*

LG sun

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