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Geschrieben von sunnymausi am 20.03.2008, 6:56 Uhr

@bigwusch

"..Hier muss man ellenlange Anträge stellen.."

Ich habe keine Anträge stellen müssen.
Die machen in unserem Kindergarten 1xjährlich eine Einkommensüberprüfung und errechnen dann die Betreuungskosten.
Bei unserem gemeinsamen Sohn wird mein Mann mit einberechnet und wir zahlen auch den Betrag der uns ausgerechnet wird.
Bei meiner Tochter ist es so, das nur ich mit einberechnet werde, das macht aber der Kindergarten von ganz allein und die haben ja auch ihre Vorschriften.
Aber bei beiden wird auch der Unterhalt für meiner Tochter und eben das Wohngeld mit einberechnet.
Die im Kindergarten wissen selbstverständlich von meinem Mann und auch das meine Tochter noch eine kleine Halbschwester hat in diesem Kindergarten, da ihr leiblicher Vater ja nochmal ein Kind mit seiner Freundin bekommen hat.
ICh weiß deswegen nix von Anträgen stellen oder ähnlichen. Brauchte ich nicht.
...........................
Der Vorteil hier ist, dass wir 4 Einrichtungen fast nebeneinander hier haben und ich finde es für mich okay, dass ich weiß, meine Kinder sind in der Zeit gut untergebracht.
Ich hatte wo unser Sohn noch nicht so alt war, ihn immermal wieder bei einem Vorstellungsgespräch, aber er hatte mich nur abgelenkt. Das war nicht so toll..

 
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