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Geschrieben von sunnymausi am 19.03.2008, 15:58 Uhr

@bigwusch

Ich lasse mir den Hortplatz meiner Tochter aber nicht bezahlen.
Ich brauche eben nix bezahlen, weil mein Mann nicht der leibliche Vater ist und ich selbst kein (ab dem März 08 = 70€) Einkommen habe und der Kindergarten nur den Unterhalt, das Wohngeld, aber nicht das Kindergeld mitrechnet.
Wäre er der leibliche Vater, müssten wir wie auch bei unserem Sohn, selbstverständlich auch bei ihr die Betreuungskosten zahlen.
Nur Essengeld zahlen wir für sie und unseren Sohn das gleiche, obwohl seit März nun dort das Mittag weg fällt, sie isst ja zu Haus.

Und da hat niemand die Kosten für die Betreuung übernommen. Wir brauchen nix für sie zahlen, nur für unseren Sohn.

 
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