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Geschrieben von Nathalie B. am 22.01.2009, 18:23 Uhr

Wir wollen auf keinen Fall den Schulleiter "übergehen"

Das habe ich nie geschrieben. (" nach voriger Absprache mit dem Leiter"). Warum auch sollte man ihn übergehen? Man arbeitet besser zusammen als gegeneinander.

Aber wenn die Mutti im EU oder der ER-Vorsitzende dem Schulleiter anbietet, sich selbst beim Schulamt in seinem Auftrag (da keine Zeit) zu erkundigen, muss so ein Schritt doch möglich sein und schneller als alles andere.
Als Vorsitzende musste ich schon im Auftrag der Leiterin manches prüfen, weil sie zu dem Zeitpunkt unterrichten musste. Ist doch nichts dabei.

LG
Nat

 
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