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Geschrieben von hase67 am 23.04.2007, 14:42 Uhr

Was wird bei Ermässigung anerkannt?

Hallo Januarbaby,

für's Schulgeld habe ich diesbezüglich zwar keine Erfahrung, weiß aber aus Zeiten des Alleinerziehendseins, dass nur das Allernötigste anerkannt wurde - sprich: Wohnungskosten kalt (Verbrauchskosten kann man ja selbst beeinflussen), Unterhaltskosten für Kinder (sowohl im eigenen Haushalt lebend als auch außerhalb), Werbungs- und Ausbildungskosten. Dann gibt es noch Pauschalen für den normalen Nahrungs-/Hygiene/Kleidungsbedarf, die nach Anzahl der Familienmitglieder gestaffelt sind. Die liegen der Stelle, bei der man den Antrag stellt, aber meistens vor. Fixkosten durch Schulden infolge Verbraucherkrediten, Zweitwagen, o.ä. wurden grundsätzlich NICHT anerkannt.

LG

Nicole

 
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