Geschrieben von Januarbaby am 23.04.2007, 14:03 Uhr |
Was wird bei Ermässigung anerkannt?
Hallo,
sorry aber mir viel keine bessere Überschrift ein.
Ich soll für die Ermäßigung des Schulgeldes einen formlosen Antrag mit Aufstellung der Einnahmen bzw. Ausgaben aufschreiben. Jezt habe ich schon sämtliche Fixkosten rausgesucht, meine aber dass nicht alle anerkannt werden.
Bitte liebe Steuerberater oder erfahrene Mütter welche Kosten und Versicherungen sollte man wirklich angeben und was kann unter den Tisch fallen?
Danke für eure Antworten und LG
Januarbaby
Re: Was wird bei Ermässigung anerkannt?
Antwort von hase67 am 23.04.2007, 14:42 Uhr
Hallo Januarbaby,
für's Schulgeld habe ich diesbezüglich zwar keine Erfahrung, weiß aber aus Zeiten des Alleinerziehendseins, dass nur das Allernötigste anerkannt wurde - sprich: Wohnungskosten kalt (Verbrauchskosten kann man ja selbst beeinflussen), Unterhaltskosten für Kinder (sowohl im eigenen Haushalt lebend als auch außerhalb), Werbungs- und Ausbildungskosten. Dann gibt es noch Pauschalen für den normalen Nahrungs-/Hygiene/Kleidungsbedarf, die nach Anzahl der Familienmitglieder gestaffelt sind. Die liegen der Stelle, bei der man den Antrag stellt, aber meistens vor. Fixkosten durch Schulden infolge Verbraucherkrediten, Zweitwagen, o.ä. wurden grundsätzlich NICHT anerkannt.
LG
Nicole