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Geschrieben von Phase1 am 05.04.2011, 13:38 Uhr

Was ist unter "abgehauen" zu verstehen?

Wie alt ist denn dein Kind? Und wie war das genau mit der "Abhau"-Situation? Ein sehr junges, unerfahrenes Grundschulkind handelt vielleicht nur aus Gedankenlosigkeit, wenn es einfach "abhaut", weil es in seiner Naivität gar nicht auf die Idee kommt, dass es völlig unangebracht ist, jetzt mal eben nach Hause zu spazieren.

Wenn deine Tochter ansonsten ein unkompliziertes Kind ist, das nie Ärger macht, finde ich den Ausschluss schon ein wenig hart und unkulant.
Ich wäre aber an deiner Stelle auch nicht gleich zur Schulleitung gerannt, sondern erstmal nur zu den diensthabenden Betreuerinnen. Bei uns hätten die wahrscheinlich nur mit erhobenem Zeigefinger Dududu! gesagt, das hätte schon gereicht und es wäre nicht mehr vorgekommen.

Möglicherweise hat aber deine Tochter noch mehr auf dem Kerbholz und das Abhauen war nur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte - das wissen wir hier nicht.

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